
AI Act ist in Kraft getreten
In einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen, stellt der Digitalverband Bitkom fest. Damit sei der Rechtsrahmen für den KI-Einsatz gesteckt, es seien aber noch einige Fragen bei der Ausgestaltung zu klären.
Die Bundesregierung müsse nun zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz zum AI Act vorlegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt. Dabei brauche es neben der Ernennung einer zentralen nationalen Behörde ebenso klar geregelte Zuständigkeiten unter den nationalen Marktüberwachungs- und Konformitätsbewertungsstellen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Die EU-Kommission wiederum soll zeitnah Richtlinien erarbeiten, um Doppelregulierung und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Außerdem sollte das angekündigte AI Office möglichst bald eingerichtet werden und zum Erstellungsprozess der „General Purpose AI Model Anforderungen“ beraten, so Bitkom.
Gestaffelte Übergangsfristen für KI-Systeme
Der Tüv-Verband weist auf die gestaffelte Übergangsfristen für KI-Systeme hin. Sechs Monate nach Inkrafttreten sollen zunächst KI-Systeme verboten werden, die unter anderem manipulative oder täuschende Techniken einsetzen. Ab dem 1.8.2025 treten Verhaltenskodizes für bestimmte Allzweck-KI-Modelle in Kraft. Verpflichtende Prüfungen für Hochrisiko-KI beispielsweise bei der Kreditvergabe, im Personalwesen oder bei der Strafverfolgung sind ab August 2026 erforderlich. Sie betreffen nicht nur KI-Entwickler, sondern auch Anbieter und Betreiber risikoreicher KI. Ab 2027 treten die Anforderungen an KI in drittprüfpflichtigen Produkten in Kraft.
Herausforderungen der Umsetzung
Für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen sollten vom einzurichtenden AI Office nach den Vorstellungen des Tüv-Verbands Umsetzungsleitfäden veröffentlicht werden, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Neue KI-Risiken und die Entwicklung systemischer Risiken von besonders leistungsfähigen Allzweck-KI-Modellen seien im Blick zu behalten und der Aufbau einer systematischen KI-Schadensberichterstattung voranzubringen.
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