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Die für das Training der Generativen KI verwendeten Materialien können urheberrechtlich geschützt sein. (Grafik: thodonal/stock.adobe.com)
Künstliche Intelligenz & Compliance (Teil 1)

Urheberrecht beim Einsatz Generativer KI – Was ist zu beachten?

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
01.08.2024
Beim Einsatz von Generativer Künstlicher Intelligenz rücken vielfältige Erwägungen zu geistigem Eigentum, Datenschutz, vertraglichen Aspekten und KI-Strategie in den Fokus.

Noch besteht keine Einigkeit über die Definition von Generativer KI, stellt Deloitte fest. Der AI Act der Europäischen Union definiere Generative KI als „Basismodelle, die speziell dazu bestimmt sind, mit unterschiedlichem Grad an Autonomie Inhalte wie komplexe Texte, Bilder, Audio- und Videodateien zu generieren“.

Bei Stakeholdern von Unternehmen bestehen oft Bedenken im Hinblick auf Compliance. Die folgenden Aspekte sind Auszüge und Zusammenfassungen aus dem Online-Artikel „Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen von Generativer KI“ von Deloitte.

Die für das Training der Generativen KI verwendeten Materialien können urheberrechtlich geschützt sein. Es ist wahrscheinlich, dass während des Trainingsprozesses Vervielfältigungen dieser Materialien angefertigt werden. Sofern nicht bestimmte urheberrechtliche Ausnahmetatbestände Anwendung finden, können diese Vervielfältigungen eine Verletzung der Urheberrechte der Autorin oder des Autors der zu Trainingszwecken verwendeten Materialien darstellen.

Im Hinblick auf einen mittels Generativer KI generierten Output stellt sich die Frage, ob der Output überhaupt einen Urheber im Sinne des Urheberrechts hat. Dem liegt folgender Gedanke zugrunde: Der Output entstammt nicht einer menschlichen geistigen Schöpfungsleistung, sondern wurde von einer Generativen KI erzeugt. Die Gesetzgeber müssen daher in ihrem jeweiligen Rechtsraum entscheiden, ob die Gewährung eines Urheberrechts an den Nutzenden der Generativen KI dem Zweck des Urheberrechts genügt.

Gesetzgeber scheinen sich dahingehend zu positionieren, dass die Modifizierung eines von Generativer KI geschaffenen Arbeitsergebnisses und die Schaffung eines neuen Werks dem menschlichen Urheber die Möglichkeit gibt, Urheberrechte an dem Werk zu erwerben. Je mehr das Arbeitsergebnis hingegen von der Generativen KI selbst erzeugt wird, desto unwahrscheinlicher ist die Entstehung solcher Rechte an dem KI-generierten Output.

Den vollständigen Artikel hat Deloitte hier veröffentlicht.

ChatGPT in der Unternehmenspraxis

von Wolfhart Fabarius

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz revolutioniert die Arbeitswelt und mit ChatGPT steht hierbei ein besonders vielseitig nutzbares Anwendungstool zur Verfügung. Wie Sie als Governance-Verantwortlicher den Chatbot sinnvoll einsetzen können, zeigen die Praxisbeispiele in diesem Buch mit thematischen Schwerpunkten wie Nachhaltigkeit, Cybersicherheit, Datenschutz und Überwachung von Lieferketten.

Neben den Stärken von ChatGPT werden auch die Risiken der KI aufgezeigt, die vor allem aufgrund von fehlerhaften und subjektiv gefärbten Antworten des Chatbots bestehen. Es wird verdeutlicht, dass sich ChatGPT zwar als Arbeitshilfe eignet. Die Verantwortung bei der Nutzung von KI-generierten Informationen bleibt jedoch bei den anwendenden Personen.

Eine erstmalige Zusammenstellung praktischer KI-Anwendungsbeispiele für Risikomanagement, Controlling und Compliance – leicht verständlich sowohl für Governance-Profis als auch Nutzerinnen und Nutzer ohne große Vorkenntnisse.


Künstliche Intelligenz 01.08.2024
AI Act ist in Kraft getreten
Der AI Act der Europäischen Union zur Regulierung Künstlicher Intelligenz ist am 1.8.2024 in Kraft getreten. mehr …

Künstliche Intelligenz & Compliance (Teil 2) 08.08.2024
Personenbezogene Daten beim Einsatz Generativer KI – Was ist zu beachten?
Generative KI erfasst und erzeugt große Datenmengen, wie Bilder, Text, Sprache, Videos, Codes, Geschäftspläne und technische Formeln, stellt Deloitte im Online-Artikel „Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen von Generativer KI“ fest. mehr …

Programmbereich: Management und Wirtschaft