Kündigung aufgrund von Eigenbedarf
Kündigungen von Wohnraummietverträgen wegen Eigenbedarfs sind Dauerbrenner bei den Gerichten, stehen sich hier doch existenzielle Belange beider Vertragparteien gegenüber. Aber wie schnell dürfen die Instanzgerichte bei der Bewertung sein? Wie weit reicht ihre Befugnis, eigene Annahmen zur Bewertung des Sachverhalts heranzuziehen und wann müssen sie sachverständige Hilfe einfordern? Inwieweit müssen sie dem Parteivortrag nachgehen? Zu diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof kürzlich geäußert.Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete | 04.06.2019 |
Was die aktuellen Urteile des BGH zur Eigenbedarfskündigung bedeuten | |
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Eigenbedarfskündigungen der Vermieter können Härtefälle auf der Mieterseite entgegenstehen. Zur Frage, wie genau die Tatsachengerichte solche Fälle prüfen müssen, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) vor kurzem in zwei Parallelverfahren geäußert. mehr … |
Aufregung um Berliner Mietspiegel
Der Mietspiegel hat in der jüngeren Vergangenheit vor allem das Landgericht Berlin beschäftigt. Hier widersprechen sich vor allem die 63. und die 67. Zivilkammer. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie repräsentativ die Datenerhebungen sind, die als Grundlage der jeweiligen Mietspiegel dienen. Während die 67. sowie die 18. Zivilkammer des LG Berlin die Datengrundlage für ausreichend halten, greift die 63. Kammer lieber auf Sachverständigengutachten zurück:Mietspiegel | 14.05.2019 |
Licht am Ende des Tunnels? 67. Zivilkammer des LG Berlin wendet Berliner Mietspiegel 2017 an | |
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Ob Mietspiegel – die vor allem zur Rechtssicherheit beitragen sollen – in Berlin ihre Funktion erfüllen können, erscheint angesichts einiger sich widersprechender Berliner Gerichtsentscheidungen nicht eindeutig. Mehr Klarheit verspricht nun eine aktuelle Entscheidung der 67. Zivilkammer des Landgerichts (LG Berlin). mehr … |
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Berliner Kommentar Mietrecht2. Auflage – Herausgeber: Joachim Spielbauer und Joachim SchneiderVersierte Praktiker behandeln alle praxisrelevanten Probleme aus Mietrecht und Leasing und bieten rechtssicheren Lösungen an. Brandaktuell: Mietrecht ist Fallrecht. Entsprechend groß ist der Einfluss der Rechtsprechung und die Flut an neuen Entscheidungen der Instanzgerichte. Etwa zu folgenden Themen:
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AG München: Ungenehmigte Videoüberwachung rechtfertigt fristlose Kündigung eines Untermietvertrages |
Dies hat das Amtsgericht (AG) München kürzlich entschieden. In dem Streitfall vermietete der Kläger – als Mieter einer Wohnung, in der er selbst nur noch ein Büro unterhielt – unter anderem ein 20 qm großes möbliertes Zimmer mit Schrank, Bett und Schreibtisch. Der Beklagte Untermieter durfte Bad/Dusche/WC und Küche mitbenutzen. Die Monatsmiete für den beklagten Untermieter betrug 810 Euro plus 40 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Zudem leistete der Untermieter eine Kaution von 1.920 Euro an den Kläger. Der Mietvertrag enthielt unter anderem eine Klausel, nach der vor der Haustür zum Schutz der Gemeinschaft eine Kamera angebracht werden durfte. Nach der Hausordnung sollten auch die Flure videoüberwacht werden. Der beklagte Untermieter kündigte das Untermietverhältnis fristlos. Dabei berief er sich unter anderem auf die nach seiner Meinung nicht genehmigte Kameraüberwachung. Dem schloss sich das AG München an - im Wesentlichen mit folgenden Überlegungen:
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Neues zum Gewerberaummietrecht
LG Koblenz: Kündigung von Gewerberaummietvertrag trotz Mängeln berechtigt |
Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Mietsache mangelhaft ist. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts (LG) Koblenz. Eine Mietkürzung in vollem Umfang ist zwar nicht ausgeschlossen. Diese setzt jedoch voraus, dass der Mietgegenstand völlig unbrauchbar ist. Ansonsten, so das LG weiter, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine Quote zu bilden. In dem Streitfall wollte der beklagte Mieter die vertragsgegenständlichen Mieträume gewerblich als Hotel nutzen. Laut Mietvertrag war der Kläger dazu verpflichtet, in allen Hotelzimmern bis zum 01.12.2017 Laminatböden zu verlegen. Wegen des Fehlens des Laminats hatte der Mieter zeitweise gar keine Miete gezahlt. Verhalten des Mieters berechtigt zur fristlosen Kündigung
Quelle: PM des LG Koblenz vom 16.04.2019 zur Entscheidung vom 02.04.2019 – AZ: 9 O 185/18 |
Aus unserer Interviewreihe mit RA Dr. Rainer Burbulla |
Mit neuen Entwickungen im Recht der Gewerberaummieter beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla aus Düsseldorf. In unserer Interviewreihe gibt er Antworten auf Fragen zu Schriftformverstößen oder geht auf Umsatzmietklauseln Online-Handel ein. Ein weiterer Themenbereich: Ausweitung des Bestellerprinzips – das für Makler bei Vermittlung von Wohnraum gilt – auf den Wohnimmobilienkauf: |
Neue Entwicklungen bei Gewerbraummiete | 13.06.2019 |
Dr. Rainer Burbulla: „Infektiöse Schriftformverstöße können den gesamten Mietvertrag kippen“ | |
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Das Gewerberaummietrecht hat sich längst zu einem Spezialgebiet entwickelt. Im Rahmen eines Seminars, das RA Dr. Rainer Burbulla aus Düsseldorf vor kurzem in der ESV-Akademie durchgeführt hat, äußerte sich der Experte auch gegenüber der ESV-Redaktion zu einigen aktuellen Entwicklungen dieser Rechtsmaterie. mehr … Auch interessant: |
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Aktuelles GewerberaummietrechtAutor: Rechtsanwalt Dr. Rainer BurbullaDas Gewerberaummietrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt und hat sich nicht zuletzt aus diesem Grunde in jüngerer Zeit zunehmend zu einer Spezialmaterie entwickelt. Entsprechend ihrer praktischen Bedeutung behandelt dieses Werk die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen und gibt praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung. Schwerpunkte der Darstellung sind:
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(ESV/bp)