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Drei von vier Kernerwerbstätigen (74,8 %) sind normalbeschäftigt, weitere 8 % selbstständig. (Foto: PabitraKaity/Pixabay)
Arbeitsverhältnisse

Atypische Beschäftigung 2024 weiter rückläufig

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/Destatis
09.07.2025
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag der Anteil atypisch Beschäftigter an allen Kernerwerbstätigen im Jahr 2024 bei 17,2 %. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er-Jahre an.
Atypische Beschäftigung umfasst Arbeitsverhältnisse außerhalb der Normalbeschäftigung, also keine unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche. Normalbeschäftigte üben ihre Tätigkeiten zudem nicht in Leih- oder Zeitarbeit aus.

Im Jahr 2010 hatte der Anteil atypisch Beschäftigter noch bei 22,6 % gelegen. In diesem Zeitraum ist bei allen Formen der atypischen Beschäftigung ein Rückgang zu verzeichnen: Der Anteil befristet Beschäftigter sank von 8,1 % auf 5,9 %, der von Teilzeitbeschäftigten bis 20 Wochenstunden von 14,1 % auf 10,9 % und der von geringfügig Beschäftigten von 7,2 % auf 4,2 %. Zeitarbeit erreichte 2017 seinen größten Beschäftigungsanteil mit 2,5 %. Im Jahr 2024 lag er bei 2,1 %.

Der auch 2024 deutlich höhere Anteil von Frauen in atypischer Beschäftigung von 25,0 % gegenüber den 10,2 % bei den Männern lag vor allem an der Teilzeitbeschäftigung mit einem Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche. 19,4 % der Frauen in Kernerwerbstätigkeit gingen einer solchen Beschäftigung nach, aber nur 3,4 % der Männer. Zudem waren Frauen mit 6,5 % deutlich häufiger geringfügig beschäftigt als Männer (2,2 %). Dabei sind die Anteile entsprechend teilzeitbeschäftigter Frauen seit 2010 von 26,3 % um knapp 7 Prozentpunkte zurückgegangen. Ebenso sank ihr Anteil in geringfügiger Beschäftigung von 12,0 % um 5,5 Prozentpunkte. Der Anteil atypisch Beschäftigter Frauen insgesamt ging zwischen 2010 und 2024 von 34,2 % sogar um 9,2 Prozentpunkte zurück. Demgegenüber gab es bei den Männern wenig Veränderungen. Ihr Anteil atypisch Beschäftigter sank im selben Zeitraum von 12,7 % nur um 2,5 Prozentpunkte.

Drei von vier Kernerwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis

Knapp drei von vier (74,8 %) Kernerwerbstätigen waren 2024 in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt. Im Jahr 2010 war der Anteil mit 65,8 % noch deutlich geringer. Der Anstieg ist unter anderem auf die Teilzeitbeschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden zurückzuführen, deren Anteil zwischen 2010 und 2024 von 7,3 % auf 14,1 % gestiegen ist.

Entsprechend dem höheren Frauenanteil in atypischer Beschäftigung lag ihr Anteil an Normalbeschäftigten 2024 bei 69,1 %, während Männer in 79,8 % der Fälle normalbeschäftigt waren. Auch im Rahmen von Normalarbeit waren Frauen häufiger als Männer in substanzieller Teilzeit mit mehr als 20 Wochenarbeitsstunden. Das traf 2024 auf immerhin jede vierte kernerwerbstätige Frau (25,1 %) zu, während es nur 4,2 % der Männer waren. Gegenüber dem Rückgang bei Teilzeit in atypischer Beschäftigung der Frauen hat ihr Anteil in der substanziellen Teilzeit deutlich zugelegt. Er stieg seit 2010 von 14 % um gut 11 Prozentpunkte.

Der Anteil der Selbstständigen unter den Kernerwerbstätigen lag 2024 bei 7,9 %. Ihr Anteil ist seit 2010 langsam und kontinuierlich von 11,1 % um gut 3 Prozentpunkte gesunken.

Die strukturelle Verschiebung am deutschen Arbeitsmarkt zeigt sich mit Blick auf die absoluten Zahlen noch deutlicher. Während zwischen 2010 und 2024 fast 4,8 Millionen Normalbeschäftigte hinzugekommen sind, ging die Zahl der atypisch Beschäftigten um rund 1,5 Millionen zurück.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur atypischen Beschäftigung bieten detaillierte Tabellen und zu Erwerbstätigen und dem Arbeitsmarkt die Themenseite „Erwerbstätigkeit“.

Methodische Hinweise
Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Bildung, Ausbildung oder Freiwilligendiensten. Kernerwerbstätige werden unterschieden in Selbstständige, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Normalarbeitsverhältnis oder in atypischer Beschäftigung. Ein Normalarbeitsverhältnis ist eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche. Die Arbeit wird direkt für den Arbeitgeber geleistet, also nicht vermittelt im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung. Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden, wird auch als substanzielle Teilzeit bezeichnet und zählt zur Normalbeschäftigung. Formen atypischer Beschäftigung erfüllen eines dieser Kriterien nicht und umfassen befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung bis zu 20 Wochenstunden und Zeitarbeit. Ein Beschäftigungsverhältnis kann auch mehrere Merkmale atypischer Beschäftigung aufweisen (beispielsweise Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung).

Die Daten stammen aus dem Mikrozensus, einer Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung (2010 bis 2019: Basis Zensus 2011; 2024: Basis Zensus 2022) hochgerechnet.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

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