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Auch die Betriebsprüfung ist ohne technische Unterstützung nicht mehr denkbar (Photo: Yoann / Adobe Stock)
Neues vom BMF

Automationsgestützte Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung

ESV-Redaktion Steuern
11.09.2023
Das BMF gibt mit Schreiben vom 5. September 2023 einen Überblick und kurze Erläuterungen zu automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung. Eine Aufnahme der Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist jedoch nicht vorgesehen.

Technische Unterstützung auch im Rahmen von Außenprüfungen ist für die Finanzverwaltung mittlerweile alltäglich. So werden quantitative Verfahren bei sog. Betriebsprüfungen zum Einsatz gebracht, um die Buchführung des Steuerpflichtigen zu verproben und Risikogebiete für weitere Prüfungshandlungen zu identifizieren. So kann "das Vertrauen in die Buchhaltung erschüttert werden", was eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur Folge haben kann. Das BMF stellt in einem Überblick verschiedene automationsgestützte quantitative Prüfungs- und Schätzungsmethoden vor, weist aber auch darauf hin, dass diese Auflistung nicht abschließend ist.

Quantitative Prüfungsmethoden

  • Zeitreihenanalyse (Zeitreihenvergleich)

Bei der Zeitreihenanalyse werden historische Entwicklungen und Zusammenhänge von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im Wege einer Zeitachse dargestellt. So lassen sich Trends, Schwankungen und Ausreißer in Datenreihen identifizieren, aber auch mögliche Wechselbeziehungen verschiedener Kennzahlen prüfen.

  • Ziffernanalyse

Hier wird die Zahlenstruktur der zu prüfenden Daten analysiert, um so z.B. bei Ziffernhäufungen Manipulationen durch frei erfundene Zahlen aufzudecken.

  • Struktur- und Verteilungsanalyse

Durch Sortierung von Daten nach Klassen (Wirtschaftsjahre, Haupt- oder Nebensaison, Wochentage) können Abweichungen zu der erwarteten Verteilung festgestellt werden.

  • Summarische Risikoprüfung (SRP)

Hier werden Teilbereiche der Zeitreihen-, Ziffern-, Struktur- und Verteilungsanalyse zu einem mehrperspektivischen Prüfungskonzept verbunden.

  • Stichprobenverfahren

Dieses Verfahren wird angewandt, um mittels der Prüfung einer ausgewählten Teilmenge die Plausibilität bzw. Richtigkeit des Gesamtbestands zu ermitteln. Das BMF beschreibt hier explizit das sog. Monetary Unit Sampling (Geldeinheiten-Stichprobenverfahren), welches vor allem bei großen Datenmengen und einer geringen Fehlererwartung eingesetzt wird, z.B. für Vorsteuerabzug, Steuerfreistellung von Umsätzen, Bilanzierung von Rückstellungen oder Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwendungen zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen.

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Schätzungsmethoden

  • Zeitreihenbasierte Schätzung
Die Schätzung erfolgt in diesem Fall auf Basis der Ergebnisse einer Zeitreihenanalyse. Unsicherheiten der Schätzung kann dabei mittels einer Sensibilitätsanalyse und Sicherheitsabschlägen begegnet werden. Die Analyse basiert ausschließlich auf betriebsinternen Daten und soll daher anderen auf externen Ansätzen basierenden Methoden vorzuziehen sein.

  • Quantilsschätzung
Ausgangspunkt sind hier verteilungsstatistische Methoden. Es werden sog. Prozentränge (Quantile) ermittelt und als Ausgangswerte genutzt. Hierzu müssen zunächst die Bandbreiten der Werte ermittelt werden, wobei Ausreißer in der Regel bereinigt werden.

  • Schätzung nach Monetary Unit Sampling
Werden bei einem Monetary Unit Sampling (Geldeinheiten-Stichprobenverfahren) Fehler in der Stichprobe festgestellt, lassen sich diese mittels eines statistischen Verfahrens auf die Grundgesamtheit hochrechnen.


Das BMF weist darauf hin, dass der Steuerpflichtige nach § 200 AO zur Mitwirkung an der Sachaufklärung verpflichtet ist.

Bei der steuerlichen Außenprüfung können mehrere quantitative Prüfungsmethoden eingesetzt werden. Diese stehen dann nicht in einem Konkurrenzverhältnis, sondern ergänzen sich idealerweise. 

Den Ergebnissen aus der Anwendung quantitativer Prüfungsmethoden kommt bei der Widerlegung der Beweisvermutung des § 158 Abs. 1 AO eine Beweiswirkung zu. Die Ergebnisse können zur Anwendung einer Schätzung führen. Schätzungen sind von quantitativen Prüfungsmethoden zu unterscheiden.



Familienstiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge

von Dr. Anna Schumann

Im Zuge der Erbschaftsteuerreform wurde das Verschonungssystem für betriebliches Vermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer derart verschärft, dass die Frage, wie die Treiber der Erbschaftsteuerlast beeinflusst werden können, bei der Nachfolgegestaltung von herausragender praktischer Relevanz ist.

Die Eignung der Familienstiftung als mögliches Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge – unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebsvermögensbegünstigungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes – analysiert das Buch von Dr. Anna Schumann. Im Fokus stehen dabei u. a.:

  • der zivil- und steuerrechtliche Rechtsrahmen der Familienstiftung, insb. unter Einbezug des ab Juli 2023 neu geltenden Stiftungszivilrechts,
  • die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie
  • die Erbschaftsteueroptimierung durch die Familienstiftung.

Mit vielen Abbildungen und Beispielen werden dabei die Schwachstellen der Verschonungsregelungen aufgezeigt und konkrete Handlungsempfehlungen zum Einsatz der Familienstiftung für die gestaltenden Personen entwickelt.



(ESV/cmx)

Programmbereich: Steuerrecht