
BGH zur unklaren Bezeichnung von Gerichten im beA
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
BGH: Unklare Bezeichnung des Gerichts im beA unerheblich
- Keine Korrektur des Fehlers der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten: Die Angestellte des Prozessbevollmächtigten hat den Fehler trotz des Hinweises von ihrem Chef nicht behoben. Und dies ungeachtet des nach wie vor bestehenden Unterschiedes zur Adressierung im Schriftsatz.
- Erfolgreiche Übermittlung an richtiges Gericht trotz Unklarheit möglich: Die Klägerin hatte selbst vorgetragen, dass schon vorher Schriftsätze von der betreffenden Kanzlei über das beA an das „Oberlandesgericht Hamburg“ gesendet wurden – allerdings von anderen Rechtsanwaltsfachangestellten. Das gilt vor allem für die Berufungsschrift und den Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im selben Rechtsstreit.
- Weitere Kontrolle erforderlich: Zwar darf ein Anwalt prinzipiell darauf vertrauen, dass seine Angestellte „konkrete Einzelanweisungen“ von ihm ausführt, sodass eine Kontrolle dann nicht mehr erforderlich ist. Dem Senat zufolge fehlte es vorliegend aber an der konkreten Einzelanweisung, den Berufungsbegründungsschriftsatz nur an das Oberlandesgericht zu senden, das seinen Sitz an der im Schriftsatz angegebenen Adresse hat – also in Hamburg. Im Gegensatz hierzu entnahm der Senat der vorgelegten eidesstattlichen Versicherung der Angestellten aber nur den Auftrag, den Empfänger im beA zu prüfen und den Fehler in eigener Verantwortung zu korrigieren. Auf das Ergebnis seiner Angestellten hätte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin also nicht ohne weitere Prüfung vertrauen dürfen.
- Zweifel an Zuverlässigkeit der Mitarbeiterin angebracht: Weil ihm schon vorher auffiel, dass seine Angestellte trotz anderer Angaben im Briefkopf das Oberlandesgericht in Bremen als Empfängergericht gewählt hatte, durfte er auch nicht mehr annehmen, dass er beim zweiten Versuch eine ansonsten zuverlässige Mitarbeiterin damit betraut hatte, eigenverantwortlich den richtigen beA-Empfänger herauszusuchen.
![]() |
Wissen, was überzeugt Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im ZivilprozessDr. Christian Balzer Beweiserhebung und Beweiswürdigung beschäftigen Sie in der richterlichen oder anwaltlichen Praxis im Zivilprozess fast täglich. Systematisch stellt dieses Buch beide Themenbereiche dar und berücksichtigt die Anliegen beider Berufsgruppen: rationell zu arbeiten und sich auf das Wesentliche zu beschränken, die Gewährung rechtlichen Gehörs, eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts, eine überzeugende Begründung für die Partei, die unterliegt, und für ihr Rechtsmittel.
Eng angelehnt an die jüngste Rechtsprechung finden Sie das Erfolgsbuch in der rundum aktualisierten 5. Auflage wieder auf neuestem fachlich-rechtlichen Stand. |
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Auch ineressant | 20.07.2017 |
BGH zur Heilung von Zustellungsmängeln einer Klage | |
![]() |
Wird eine Klage nicht an den richtigen Beklagten zugestellt, so kann dies für den Kläger fatale Konsequenzen haben. Liegt ein Zustellungsmangel vor, kann dieser eventuell geheilt werden. Im vorliegenden BGH-Fall berief sich der Kläger auf eine Zustellungsfiktion nach § 189 ZPO. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht