Booster-Impfung gegen Corona für alle? Keine Impfpflicht? Gesundheitsministerkonferenz der Länder setzt klare Signale
Jens Spahn: „Boostern soll die Regel werden und nicht die Ausnahme“
Die rechtliche Grundlage für das Boostern ist § 2 der Corona-ImpfVO in der Fassung vom 30.08.2021. Diese Norm regelt Ansprüche auf Folge- und Auffrischungsimpfungen. Die Empfehlung der STIKO, nach der die dritte Impfung lediglich für bestimmte Risiko- und Berufsgruppen freigegeben werden soll, ist demnach rechtlich nicht bindend. Der Bund hat dem Beschluss der GMK vom 5.11.2021 zufolge (siehe unten) auch zugesagt, die Geltungsdauer der Coronavirus-ImpfVO bis Ende April verlängern zu wollen und die Weitergeltung von § 130 SGB IV zu prüfen, um sich weiterhin an der Finanzierung der staatlichen Impfangebote beteiligen zu können.
Zur Frage der Durchführung der Impfungen gibt es allerdings unterschiedliche Ansätze. Während der Bayerische Gesundheitsminister, Klaus Holetschek, die 84 Impfzentren des Landes stufenweise wieder aktivieren will, meint seine Amtskollegin Monika Bachmann, dass im Saarland „die Ärzte noch gut zurechtkämen“. Jens Spahn brachte neben den Impfzentren auch staatliche Impfbusse und mobile Impfteams ist Spiel.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) |
Die GMK ist eine Fachministerkonferenz der amtierenden Gesundheitsminister- und Senatoren der deutschen Bundesländer. Sie soll der Zusammenarbeit und Koordination der Länderinteressen in gesundheitspolitischen Fragestellungen fördern. Die Konferenz findet regelmäßig einmal im Jahr statt. Vorsitzender der diesjährigen GMK ist der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Ständiger Gast der Konferenz ist der Bundesgesundheitsminister. |
Weitere Ergebnisse der Beratungen
- Keine Impfpflicht: Einen Impfzwang soll es nach Auffassung der GMK nicht geben – auch nicht für Pflegekräfte, betonte Jens Spahn, der auch befürchtet, dass die etwa 30 Prozent ungeimpften Pflegekräfte im Falle einer Impfpflicht nicht mehr zur Arbeit kommen.
- Verstärkte Tests in Pflegeeinrichtungen: Anstatt der Zwangsimpfung plädiert die GMK verstärkt für Tests in Pflegeeinrichtungen. So soll das Personal – abhängig von regionalem Inzidenzwert – mehrfach in der Woche oder ggf. sogar einmal am Tag getestet werden. Auch geimpfte Besucher sollen sich vorab testen lassen. Die GMK hat den Bundesgesetzgeber dazu aufgefordert, den Ländern eine rechtliche Grundlage hierfür zu geben. Tests vor Heimbesuchen wären dann wieder kostenlos.
- Stärkere Kontrolle bei 3G-Regel: Dort, wo die 3G-Regel gilt, sollen die Testnachweise nach den Bekundungen der GMK strenger kontrolliert werden.
- 2G-Regel bei hohen Inzidenzen: Für Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen empfiehlt die Konferenz erstmals 2G-Regelungen. Demnach sollen bestimmte Angebote nur für Geimpfte und Genesene zugelassen werden. Entscheiden sollen die einzelnen Länder dies eigenständig.
- Zur Situation auf den Intensivstationen: Der Bayerische Gesundheitsminister Holetschek, sieht die Lage in vielen Regionen schon als „dramatisch und besorgniserregend“ an. Zwar würden im Vergleich zu 2020 weniger Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen. Viele Pflegekräfte hätten ihren Beruf aber aufgegeben und in einigen Krankenhäusern mussten Patienten verlegt werden. Daraufhin kündigte Jens Spahn an, dass der Bund die Krankenhäuser entschädigen wird, wenn sie geplante Operationen verschieben, weil sie Corona-Patienten behandeln müssen. Der Ausgleich solle rückwirkend zum 1.11.2021 wieder eingeführt werden.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht