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Der Bund ist zukünftig verpflichtet, die letzten verbleibenden Barrieren in Bestandsbauten des Bundes abzubauen. (Foto: gregroose/Pixabay)
Mehr Barrierefreiheit

Bundeskabinett hat Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BMAS
25.03.2026
Der Gesetzentwurf enthält wichtige Regelungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen und im privaten Bereich. Denn Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft.
In der Bundesverwaltung werden bauliche Barrieren schneller und effektiver abgebaut. Bis 2035 sollen und bis 2045 müssen die Bestandsbauten des Bundes barrierefrei werden. Um die Verwendung von Leichter Sprache und der Deutschen Gebärdensprache zu unterstützen, wird ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet.

Unternehmen müssen künftig sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das heißt, die Unternehmen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihrem Angebot. Beispielsweise kann es angebracht sein, für Menschen mit Behinderungen eine mobile Rampe bereitzustellen, um ihnen den Zugang zum Einzelhandel oder zur Gastronomie zu ermöglichen. Damit trägt das Gesetz zu einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben bei, ohne Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten. Die Regelungen setzen auf konkrete Lösungen und Dialog der Beteiligten. Im Streitfall kann zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der BGG-Schlichtungsstelle durchgeführt werden.

Zudem werden Übergangsregelungen geschaffen, um die Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinfachen.

Quelle: Pressemitteilung BMAS

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