Bundeskabinett hat Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen
Unternehmen müssen künftig sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das heißt, die Unternehmen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihrem Angebot. Beispielsweise kann es angebracht sein, für Menschen mit Behinderungen eine mobile Rampe bereitzustellen, um ihnen den Zugang zum Einzelhandel oder zur Gastronomie zu ermöglichen. Damit trägt das Gesetz zu einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben bei, ohne Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten. Die Regelungen setzen auf konkrete Lösungen und Dialog der Beteiligten. Im Streitfall kann zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der BGG-Schlichtungsstelle durchgeführt werden.
Zudem werden Übergangsregelungen geschaffen, um die Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinfachen.
Quelle: Pressemitteilung BMAS
Das könnte Sie auch interessieren:
| Betriebliches Eingliederungsmanagement Herausgegeben von: Klaus Pelster, Dr. Götz Richter, Andrea Lange Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Auch zwei Jahrzehnte nach seiner gesetzlichen Einführung wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) von vielen Personalverantwortlichen als Pflichtübung betrachtet – ein Häkchen auf der To-do-Liste. Dieses Buch zeigt, warum das nicht nur zu kurz greift, sondern auch eine große Chance ungenutzt lässt. |
| Erwerbsteilhabe | 08.01.2026 |
| Ungünstigere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte mit niedrigerem Grad der Behinderung | |
| Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das Faktenblatt „Erwerbsteilhabe im Vergleich“ veröffentlicht. Es beleuchtet die Arbeitssituation von Beschäftigten mit unterschiedlich schwerem Grad der Behinderung (GdB). Die Daten basieren auf der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024. mehr … | |
Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit