
Cheatsoftware rechtswidrig? BGH ruft EuGH an
Mit der Software der Beklagten konnten Nutzer von Spielkonsolen Einschränkungen in Computerspielen umgehen. So konnten die Gamer etwa in einem Autorennspiel Einschränkungen bei der Verwendung eines „Turbos“ oder bei der Verfügbarkeit von Fahrern umgehen – und zwar durch die Veränderung von Daten, die die Spielsoftware der Klägerin im Arbeitsspeicher der Konsole abgelegt hatte. Hierin sah die Klägerin eine unzulässige Umarbeitung ihrer Computerspiele im Sinne von § 69c Nr. 2 UrhG und ging gerichtlich dagegen vor.
LG Hamburg: Cheatsoftware greift rechtswidrig in den Programmablauf ein
OLG Hamburg: Änderung von Daten im Arbeitsspeicher lässt Computerbefehle im Quell-und Objektcode unangetastet
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BGH schaltet EuGH ein
- Zum Schutzbereich von Computersoftware: Wird in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach Art. 1 Abs. 1 bis 3 der Richtlinie 2009/24/EG eingegriffen, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?
- Zur Frage der Umarbeitung eines Werkes: Liegt eine Umarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2009/24/EG vor, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?
Update
18.10.2024 | |
EuGH zum Einsatz von Cheat-Software bei Computerspielen | |
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In dem Rechtsstreit zwischen der Spiel-Konsolen-Produzentin „Sony“ gegen die „Datel Design and Development Ltd.“, kurz Datel, hat sich der EuGH aktuell geäußert. Die Software von Datel ermöglicht dem Spieler bei einigen Sony-Spielen das Schummeln. Sony versuchte den Vetrieb der umstrittenen Software zu unterbinden. mehr … |
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(ESV/bp)
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