
EuGH zum Einsatz von Cheat-Software bei Computerspielen
Sony: Cheatsoftware verletzt Urheberrecht
Nachdem die Ausgangsinstanz, das LG Hamburg, die Ansicht von „Sony“ teilte, wies das OLG Hamburg als Berufungsgericht die Klage ab. Daraufhin wendete sich „Sony“ an den BGH. Der legte die Sache dem EuGH vor und wollte von dem Luxemburger Gericht wissen, ob eine Urheberrechtsverletzung nach Unionsrecht vorliegt (mehr dazu unten).
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EuGH: Kein Eingriff in den Quellcode der Spielesoftware
Der EuGH sah in der Cheat-Software keine Urheberrechtsverletzung. Die wesentlichen Erwägungen des EuGH: - Quellcode bleibt unverändert: Die Cheat-Software verändert den Quellcode der Originalsoftware nicht. Vielmehr laufen die Cheatprogramme gleichzeitig mit dem Originalspiel und ändern lediglich die von dem Orgiginalspiel im Arbeitsspeicher abgelegten Daten und den Programmablauf.
- Nur originaler Programmcode geschützt: Dem EuGH zufolge schützt das Unionsrecht aber nur den Originalcode als geistige Schöpfung.
- Kein Schutz von Daten und Programmablauf: Die variablen Daten – die die Originalsoftware im Arbeitsspeicher des Computers ablegt und wieder verarbeitet – sind hingegen nicht geschützt, wenn sie keine Vervielfältigung ermöglichen oder keine neuen Programme erzeugen.
Mehr zum Thema: Cheatsoftware rechtswidrig? BGH ruft EuGH an | |
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Das sogenannte „Cheaten“ ist bei vielen Computerspielern sehr beliebt. Oft nutzen die Gamer hierfür eine externe Software. Diese verändert die Daten, die die Spielesoftware im Arbeitsspeicher des Rechners ablegt – und zwar ohne in den Quell- oder Objektcode der Spielesoftware einzugreifen. Unter anderem zu der Frage, ob dies eine urheberrechtswidrige Umarbeitung ist, hat der BGH nun den EuGH angerufen. mehr … |
Quelle: Urteil des EuGH vom 17.10.2024 – C-159/23
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(ESV/bp)
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