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Der Data Act gilt als wichtiger Bestandteil der EU-Digitalstrategie. (Grafik: blackboard/stock.adobe.com)
Datenzugang

Data-Act-Durchführungsgesetz: Regierungsentwurf liegt vor

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
05.12.2025
Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um den europäischen Data Act in Deutschland vollständig anwendbar zu machen.

Die EU-Verordnung 2023/2854, die seit dem 12. September 2025 weitgehend unmittelbar gilt, soll durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen ergänzt werden. Damit entsteht ein Rahmen, der klärt, wer in Zukunft unter welchen Bedingungen auf Produkt- und Dienstdaten zugreifen darf.

Zentrale Rolle soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie wird als zuständige Behörde benannt und dient künftig als Anlaufstelle für Unternehmen, Nutzende und öffentliche Stellen. Zu ihren Aufgaben gehören die Bearbeitung von Beschwerden, die Meldung abgelehnter Datenzugangsgesuche an die EU-Kommission, die Zulassung von Streitbeilegungsstellen und die Förderung des Datenaustauschs mit Forschungseinrichtungen. Dafür wird sie mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet: Sie kann Ermittlungen einleiten, Auskünfte anfordern, vorläufige Anordnungen erlassen und Zwangsgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Außerdem soll sie eng mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und sektorspezifischen Behörden zusammenarbeiten. Der Gesetzentwurf ist hier veröffentlicht.

Der Data Act gilt als wichtiger Bestandteil der EU-Digitalstrategie. Er verpflichtet Hersteller von Maschinen, Fahrzeugen oder Smart-Home-Geräten, standardisierte Datenzugänge einzurichten. Ab 2026 müssen neue Produkte entsprechende Schnittstellen enthalten, sodass Nutzerinnen und Nutzer selbst über die Weitergabe der erhobenen Daten entscheiden können. Unternehmen sollen davon profitieren – etwa durch neue datenbasierte Geschäftsmodelle, erleichterte Anbieterwechsel im Cloud-Segment und geringere Abhängigkeiten von großen Plattformen.

Offen bleiben Fragen zum Schutz sensibler Betriebsdaten und zur praktischen Umsetzung. Für Unternehmen bedeutet der Data Act eine Neuausrichtung ihrer Datenstrategie, zugleich aber auch zusätzliche Chancen für Innovation und Wettbewerb.

DNG

von Andreas Hartl, Anna Ludin und Christina Werthschulte

Neues Recht aus erster Quelle

Der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors kommt im Rahmen der Digitalisierung sämtlicher Bereiche des Lebens eine zunehmende Bedeutung zu. Zudem ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter angewachsen. Das neue Datennutzungsgesetz (DNG) regelt, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen. Über eine Anfang 2023 in Kraft getretene Durchführungsverordnung werden für hochwertige Datensätze zudem besondere Regeln gesetzt.

Einblicke der federführenden Akteure (*)

Der Berliner Kommentar DNG verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten. Die Autorinnen und der Autor waren federführend an der Entstehung des Gesetzes beteiligt und klären hier u.a. folgende Fragen:

  • Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten?
  • Welche Rechte habe ich als Datennutzer?
  • Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Open Data nutzen will?

Neben der einschlägigen Rechtsprechung behält das Werk auch Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten und spezialgesetzlichen Regelungen im Blick.

(*) Das Werk spiegelt ausschließlich die persönlichen Meinungen der Autor/-innen wider.

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit Anna Ludin und Andreas Hartl.

Programmbereich: Management und Wirtschaft