DIHK-Blitzumfrage: 80 Prozent der Betriebe erwarten Umsatzeinbrüche
80 Prozent der Betriebe erwarten Umsatzeinbrüche, jedes vierte Unternehmen befürchtet sogar Rückgänge von mehr als 50 Prozent im Gesamtjahr 2020.
Geschäfte stehen still
Die aktuell notwendigen Schutzmaßnahmen bringen die Geschäftstätigkeit teilweise vollständig zum Erliegen. Viele Lieferketten geraten ins Stocken, Waren und Dienstleistungen werden weniger nachgefragt. Fast jedes fünfte Unternehmen sieht sich bereits von einer Insolvenz bedroht. 40 Prozent haben mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen.
Die Corona-Krise wirkt sich auch deutlich auf die Beschäftigungspläne der Unternehmen aus: 38 Prozent der Betriebe sehen sich gezwungen, Personal abzubauen. In der Reisewirtschaft und im Gastgewerbe müssen sogar zwei von drei Unternehmen Stellen streichen.
Staatshilfen haben hohe Relevanz
Die bereits verabschiedeten staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Beschäftigungs- und Liquiditätssicherung haben aus Sicht der Betriebe hohe Relevanz. Größere Unternehmen setzen vor allem auf Kurzarbeit. Mehr als zwei Drittel, vor allem kleinere Betriebe, benötigen staatliche Zuschüsse, um über die Runden zu kommen. 60 Prozent der Unternehmen sehen Steuerstundungen und die Anpassung der Steuervorauszahlungen als wichtig an.
Mittelstand unter Druck
Für jedes zehnte mittelständische Unternehmen droht akut eine Insolvenz, so die DIHK. Die Sorge vieler Mittelständler sei groß, dass die beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig ankommen. Vor allem beim Kurzarbeitergeld und den direkten Zuschüssen gebe es aus Sicht der Betriebe Nachbesserungsbedarf. Trotz staatlicher Bürgschaften könnten zudem viele Unternehmen bei der Kreditvergabe wegen der Krise durch die bankübliche Prüfung fallen.
Weitere Infos der DIHK finden Sie hier.
Sonderzahlungen jetzt steuerfrei
Das Bundesfinanzministerium teilte mit, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten nunmehr Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst würden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung sei, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen seien im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Die gesamte Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie hier.
(ESV/fab)
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