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Das Finanzministerium sichert „schnellstmögliche“ Auszahlungen zu. (Foto: bluedesign/stock.adobe.com)
Corono-Pandemie

KfW startet Son­der­pro­gramm 2020 für Soforthilfe

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
23.03.2020
Das neue KfW-Sonderprogramm 2020 ist jetzt gestartet. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, sind die Mittel dafür unbegrenzt.

Das Sonderprogramm stehe sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung, bekräftigt das Ministerium.

Kreditbedingungen verbessert

Die Kreditbedingungen seien für die Unternehmen nochmal verbessert worden. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten von bis zu 3 Millionen Euro sollen Erleichterung für die Wirtschaft schaffen. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen ermöglicht das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.

Auszahlungen erfolgen „schnellstmöglich“

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Das bedeutet: Alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, können jetzt über die Hausbank einen Kredit beantragen. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Auszahlungen erfolgen dem Finanzministerium zufolge „schnellstmöglich“, eine „einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.

Die Eckpunkte zur „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ finden Sie hier.

Weitere Informationen hat die KfW auf ihrer Website veröffentlicht.

Fonds zur Stabilisierung der Wirtschaft

Die Bundesregierung hat jetzt zudem einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht. Die Instrumente umfassen

  • einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, um es Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren
  • Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen
  • Kredite von bis zu 100 Milliarden Euro, um die KfW-Sonderprogramme zu refinanzieren.

Zugang zu den Instrumenten erhalten Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro
  • Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist zunächst bis Ende 2021 befristet. Weitere Infos finden Sie hier.

In einem Nachtragshaushalt für 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zusätzliche Ausgaben von 122,5 Milliarden Euro beschlossen. Die Regierung rechnet damit, dass im laufenden Jahr 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern eingenommen werden als ursprünglich geplant.

(ESV/fab)

Managemententscheidungen unter Risiko

Herausgegeben von: Risk Management Association (RMA)

Erfolgreiche Unternehmen leben von erstklassigen Entscheidungen in Management, Vorstand und Geschäftsführung. Entscheidungssituationen sind jedoch von Unsicherheit und Risiko geprägt: Chancen und Gefahren (Risiken) sind abzuwägen.

Welche Wege zur Entscheidungsfindung unter Unsicherheit überzeugen, beleuchten die RMA-Experten:

  • Managerhaftung und Compliance: Sorgfaltspflichten zur Haftungsvermeidung von Führungskräften und Organen
  • Business Judgement Rulegem. § 93 AktG: Ausgestaltung und Wechselwirkungen mit dem Risikofrüherkennungssystem gem. § 91 Abs. 2 AktG
  • Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsvorlagen: Arbeitsschritte, um die gesetzlich geforderten „angemessenen Informationen“ zu belegen
  • Zusammenspiel von Controlling und Risikomanagement: Entscheidungsvorbereitung durch Risikoanalyse, Beurteilung von Handlungsoptionen und Prognose.

 

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Programmbereich: Management und Wirtschaft