
„Du unterschätzt mich, Niko“
Den Geist der DSGVO stärker umsetzen
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider betont zunächst, dass das Eine nicht ohne das Andere geht. Die roten Linien des Datenschutzes – wie etwa den Grundsatz der Zweckbindung – hält sie für wichtig, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu schützen. Die DSGVO sage aber nicht nur, was nicht gehe.
Vielmehr ermögliche die DSGVO die Nutzbarkeit der Daten an vielen Stellen, wenn hinreichende Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dies gilt ihr zufolge auch für die Ausübung anderer Grundrechte, wie etwa für die Forschungsfreiheit.
Zur Person: |
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ist seit September 2024 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie war zuvor Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Datenwirtschaft, des Datenschutzes, der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ihre Lehrtätigkeit ruht während ihrer Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragte. |
Abstimmung zwischen DSGVO und den Digitalrechtsakten verbessern
Anschließend geht Härting darauf ein, dass sich Specht-Riemenschneider bisher vor allem stark mit den neuen Europäischen Rechtsakten zur Datennutzung befasst habe sowie mit Datentreuhandmodellen. Weitere Themengebiete von ihr wären Rechte an Daten oder die Datennutzung bei Gesundheit und Forschung gewesen. Insoweit möchte Härting wissen, welche Erkenntnisse sie aus diesen Themen in ihr neues Amt mitbringt.
Datentreuhandmodelle ein Modewort
Hier gebe es viel zu tun, so Specht-Riemenschneider und führt weiter aus, dass Datentreuhandmodelle ein Modewort für alle möglichen technischen Erscheinungen wären. Die Modelle könnten aber bei der besseren Durchsetzung von Datenschutzrecht helfen. Vor allem bei sogenannten Personal Information Management-Systems (PIMS) oder bei Data Clean Rooms sieht sie viel Potenzial für den Schutz Betroffener.
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Eigene Geschäftsstelle für Datenschutzkonferenz (DSK)
In der Datenschutzszene ist man sich ziemlich einig darüber, dass die Datenschutzkonferenz – kurz DSK – schlagkräftiger werden sollte, meint Härting dann weiter. So solle die DSK über eine Reform des BDSG aufgewertet werden. Er schließt dann mit der Frage nach der Rolle der DSK und der Kritik an unterschiedlichen Maßstäben und Methoden der einzelnen Landesbehörden an.
In der Sache brauchen wir Nachrichtendienste, die unsere Sicherheit gewährleisten
Ein wenig beachtetes Aufgabenfeld der Bundesdatenschutzbeauftragten sieht Härting anschließend in den Aktivitäten der Nachrichtendienste. Insoweit vermutet er, dass die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Neuland betritt und fragt nach ihrer Meinung zur Kontrolle von Diensten, die von ihrem Aufgabenfeld her im Geheimen agieren.
Verlagerung der Kontrolle auf neu zu schaffende Behörden würde die demokratische Legitimation der Geheimdienste schwächen
Anschließend kritisiert Specht-Riemenschneider die Überlegungen des aktuellen Gesetzgebers, die Kontrolle über die datenschutzrechtlich relevanten Aktivitäten der Nachrichtendienste von ihrer Behörde auf andere Kontrollorgane zu verlagern. Weil diese erst eine Expertise, die technischen Voraussetzungen und das Personal neu aufbauen müssen, befürchtet sie eine Schwächung der demokratischen Legitimation der Geheimdienste.
Zudem hält sie derartige kostenintensive Verlagerungen der Kontrolltätigkeit gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen für schwer verständlich: „Sachargumente, die mich überzeugen, gibt es jedenfalls nicht“, bekräftigt sie ihre Ansicht hierzu.
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Datenschutz in allen Farcetten PinG Privacy in GermanyHerausgeber: Prof. Niko Härting Künstliche Intelligenz und digitale Technologien fordern den Datenschutz völlig neu heraus. Doch halten auch klassische Spannungsfelder zwischen Datenschutz und Datennutzung, Sicherheit und Privatsphäre, europäischen Standards und einer immer stärker vernetzten Welt das Rechtgebiet in Bewegung. PinG nimmt das facettenreiche Geschehen für Sie in den Blick.
PinG bleibt im Gespräch: Hören Sie auch in den PinG-Podcast „Follow the Rechtsstaat“ mit Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink rein, die Fragen zum Datenschutz, zu Grund- und Bürgerrechten in einer bewegten Zeit gemeinsam mit ihren namhaften Gästen ausleuchten. |
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(ESV/bp)
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