Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

VG Schleswig stellt klar: Die Annahme des Impfangebots der Schulen in Schleswig-Holstein ist freiwillig (Foto: velirina / stock.adobe.com)
Corona und impfen

Eilantrag gegen Corona-Impfungen an Schulen abgelehnt: Impfung ist und bleibt freiwillig

ESV-Redaktion Recht
13.08.2021
Seit mehreren Wochen steht in Deutschland ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Alle, die wollen, können sich gegen Corona impfen lassen. Auch immer mehr Schulen machen ihren Schülern – gerade zum Beginn des neuen Schuljahres – direkte Impfangebote. Offensichtlich ist nicht jeder damit einverstanden. Ob die Schulen in Schleswig-Holstein ihre Schüler weiterhin impfen dürfen, musste daher das VG Schleswig entscheiden.
Die Antragstellerin, vermutlich die Mutter eines betroffenen Kindes, wollte vor dem VG Schleswig mit einem Eilantrag erreichen, dass Impfungen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes zu unterlassen sind.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


VG Schleswig: Impfangebot verletzt keine subjektiven Rechte

Damit ist sie vor dem VG Schleswig jedoch gescheitert. Den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung hat das Gericht mit Beschluss vom 4. August 2021 bereits als unzulässig abgelehnt. Allerdings lassen die Schleswiger Richter auch inhaltlich durchblicken, dass das Impfangebot an Schulen das ist, was es verspricht: Ein Angebot, das niemand annehmen muss. Die wesentlichen Überlegungen des VG:

  • Impfangebot verletzt kein subjektives Recht: Der Antragstellerin fehlt schon die Klagebefugnis. Sie ist durch die Durchführung der Impfungen in keinen eigenen, subjektiven Rechten betroffen, so das Gericht. Insbesondere ist das Elternrecht aus Art. 6 Absatz 2 Satz 1 GG nicht verletzt.
  • Annahme des Impfangebots freiwillig: Das Angebot muss von niemandem angenommen werden. Wenn sich die Eltern oder Schüler selbst entscheiden, sich nicht impfen lassen zu wollen, ist das ihr gutes Recht.
  • Impfangebot übt keinen Druck aus: Durch das Impfangebot in den Schulen werden diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, auch nicht unzumutbar unter Druck gesetzt. Es ist zwar möglich, dass andere Schülerinnen und Schüler am Impftag mitbekommen, wer sich impfen lassen möchte und wer nicht. Daraus ist aber nicht auf eine bestimmte innere Einstellung zu den Impfungen zu schließen. Für die Nichtteilnahme an der Impfung kommen viele Gründe in Betracht, so das Gericht weiter.
  • Elternrecht nicht verletzt: Eine Verletzung des Elternrechts ist daher nicht erkennbar. Durch das Impfangebot greift der Staat in keiner Weise unzulässig in die Erziehung und Pflege der Kinder ein.
  • Auch sonst keine Rechtsverletzung erkennbar: Durch die Impfungen an den Schulen werden nach Ansicht der Schleswiger Richter auch keine anderen Rechte verletzt. Fragen der Einwilligung durch die Eltern bzw. der Einsichtsfähigkeit der betroffenen Schülerinnen und Schüler sind schon gar nicht Thema des Gerichtsverfahrens. Auch die von der Antragstellerin beanstandete Nutzung der Räumlichkeiten der Schule für das Impfangebot verletzt diese nicht in eigenen Rechten, wie das Gericht abschließend anmerkte. 
Quelle: PM des VG Schleswig vom 05.08.2021 zum Beschluss vom 04.08.2021 – 1 B 104/21


Das Fundament unserer Rechtsordnung

Berliner Kommentar zum Grundgesetz

Der Kommentar analysiert dogmatisch fundiert und kritisch reflektierend. Er arbeitet heraus, wie sich die einzelnen Bestimmungen auf das einfache Recht und die praktische Rechtsarbeit auswirken.

Bei den einzelnen Erläuterungen folgt das Werk einem einheitlichen Gliederungsraster und bietet dem Leser neben der Kommentierung folgende Themen und Funktionen:

  • Wirkung der Verfassungsbestimmungen auf die einfache Rechtsordnung
  • Entwicklungslinien der Verfassungsbestimmungen und deren dogmatische Aspekte
  • Die gemeinschaftsrechtlichen und internationalrechtlichen Bezüge 
  • Eine Auflistung der einschlägigen Leitentscheidungen
Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht 

Weitere Rechtsprechung 12.07.2021
Gerichtsentscheidungen rund um Corona

Corona hat dazu geführt, dass Gesetzgeber und Behörden existenzielle Bürgerrechte  eingeschränkt hat. Dies führte zu zahlreichen Gerichtsverfahren, die oft in Eilverfahren entscheiden wurden. Eine Auswahl von Entscheidungen, über die wir berichtet haben, können Sie unserer laufend aktualisierten Zusammenstellung entnehmen. mehr …



(ESV/mb/bp)

Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht