Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Die Umsatzsteuer ist immer dabei ... (Photo: Proxima Studio / Adobe Stock)
Neues aus der Finanzverwaltung

Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen

ESV-Redaktion Steuern
10.05.2024
Das Internet macht dem althergebrachten Fernsehen und auch der Präsenzveranstaltung Konkurrenz. Längst kann man die Welt von Kultur, Musik und Sport nicht mehr nur im Fernsehen genießen, sondern auch über das Internet. Das wirft eine Reihe auch steuerlicher Fragen auf. Das BMF hat ausführlich zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen und hierzu auch den UStAE angepasst.

Ein buntes Programm – und noch mehr Möglichkeiten, dieses zu genießen

Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung sind live, also in Präsenz ein Erlebnis. Zunehmend werden Veranstaltungen jedoch daneben auch über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz angeboten. Die Angebotsformen sind vielfältig, längst gibt es deutlich mehr als die Übertragung im althergebrachten Fernsehen. Teilweise werden Live-Veranstaltungen parallel in Echtzeit digital übertragen, teilweise ersetzt die Live-Übertragung die persönliche Teilnahme vor Ort sogar vollständig und vielfach werden Live-Mitschnitte oder vorproduzierte Aufzeichnungen entsprechender Veranstaltungen (wie beispielsweise Konzerte, aber auch Unterrichts- oder Fitnesskurse) digital zum Auf- und Abruf via Streaming oder Download zur Verfügung gestellt.

Und die Steuern?

Steuerliche Fragen stellen sich insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer. Wie sind derartige Angebote umsatzsteuerlich zu würdigen? Neben der Frage nach dem Leistungsort ist in vielen Fällen auch zu klären, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen auf die jeweiligen Angebote anwendbar sind. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur (Streaming von Konzerten, Orchester- oder Theateraufführungen), bei welchen eine Befreiung nach § 4 Nr. 20 UStG bzw. eine Ermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG in Betracht kommen kann, aber vermehrt auch Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, bei welchen ebenfalls eine Steuerbefreiung möglich ist.

Das BMF geht im Wesentlichen auf folgende Punkte näher ein:

  • Vorproduzierte Inhalte
  • Live-Streaming
  • Dienstleistungskommission
  • Leistungsumfang und Bemessungsgrundlage bei Leistungskombinationen
  • Anwendung auf weitere Online-Dienstleistungsangebote
 
Fundstelle: BMF, Schreiben vom 29.4.2024, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004


Bei uns bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern.


Abonnieren Sie doch gleich hier unseren kostenlosen Newsletter Steuern.




Einzelfragen der Betriebsprüfung

von Dr. jur. Thomas Kaligin

Durch immer stärkere Spezialisierung und Professionalisierung der Betriebsprüfung wachsen auch die gestalterischen Anforderungen rasant. Die zunehmende Prüfungsdichte führt zugleich zu einer Fülle zusätzlicher Konflikte zwischen Steuerpflichtigen, Beratung und Finanzverwaltung.

Wie Sie sich auf typische Prüfungsschwerpunkte optimal vorbereiten, zeigt Ihnen Dr. Thomas Kaligin in der aktualisierten und erweiterten 3. Auflage seines Praxisbuchs – unter kritischer Würdigung der Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung.

  • Betriebsaufspaltung
  • Schätzung
  • Rückstellungen
  • Gewerblicher Grundstückshandel
  • Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung
  • Geschenke und Bewirtungskosten
  • Liebhaberei
  • Benennungsverlangen gem. § 160 AO
  • Private Nutzung betrieblicher Kfz
  • Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG
  • Spezifische Prüfungsschwerpunkte im Baugewerbe sowie im Gaststättengewerbe
  • NEU: Gewerbliche Infizierung von Personengesellschaften

Neben konkreten Gestaltungslösungen und Checklisten für die wichtigsten Prüfungsschwerpunkte finden Sie auch eine Einführung zu Tax Compliance und der wirksamen Begrenzung steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Risiken.


(ESV/cmx)

Programmbereich: Steuerrecht