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Falsches Arbeiten kann krank machen. (Foto: kevin120415/Pixabay)
Der ergonomische Arbeitsplatz

Ergonomie am Schreibtischarbeitsplatz

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
21.09.2023
In unserer immer bewegungsärmer werdenden Zeit steigen die ergonomischen Anforderungen an Büroarbeitsplätze stetig. Das stundenlange Sitzen vor dem Bildschirm in ungünstiger Körperhaltung bei schlechter Beleuchtung führt zu Konzentrationsproblemen und hohen Ausfallzeiten durch Muskel- und Skeletterkrankungen.
Falsches Arbeiten kann krank machen. Deshalb gibt es inzwischen zahlreiche Richtlinien zur Ergonomie, zu deren Einhaltung die Unternehmen teilweise sogar gesetzlich verpflichtet sind. Insbesondere im Arbeitsschutzgesetz finden sich entsprechende Regelungen. Ergonomie ist damit auch Teil des präventiven Arbeitsschutzes.

Ergonomie steigert Gesundheit und Effizienz

Nicht nur Schreibtisch und Bürostuhl gehören zu einem ergonomisch richtig eingerichteten Arbeitsplatz. Ergonomie am Arbeitsplatz muss ganzheitlich betrachtet werden, um eine optimale Wirkung zu erzielen. Sie gilt für jeden Arbeitsplatz in einem Unternehmen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dabei sowohl beim Unternehmen als auch bei den Beschäftigten.

Ein ergonomischer Arbeitsplatz beginnt mit dem Bürostuhl, dem Schreibtisch und dem Bildschirm. Diese drei Elemente sollten so aufeinander abgestimmt sein, damit eine aufrechte Sitzhaltung und ein gerader Blick auf den Bildschirm möglich sind. Dabei spielt auch die Optimierung der Beleuchtung eine wichtige Rolle.

Wird Ergonomie am Arbeitsplatz konsequent umgesetzt, hat dies auch positive Auswirkungen auf die Kostenstruktur eines Unternehmens. Die notwendigen Investitionen weisen einen mittelfristigen Return on Investment (ROI) auf, da Fehlzeiten sinken und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt.

Schreib- und Arbeitstisch sowie Bestuhlung

Für den Büroarbeitsplatz wurden spezielle Normen erarbeitet. Idealerweise ist der Schreib- oder Arbeitstisch zwischen 68 und 76 cm höhenverstellbar. Diese Verstellmöglichkeiten entsprechen den Bedürfnissen von Menschen mit einer Körpergröße von 157 bis 187 Zentimetern. Bei größeren Personen ist eine Sonderanfertigung erforderlich.

Die Mindestgröße der Arbeitsfläche beträgt bei Büroarbeitsplätzen 160 x 80 Zentimeter, idealerweise mit neigbarer Tischplatte. Die Arbeitsfläche von Arbeitstischen in Werkstätten oder für spezielle Tätigkeiten muss individuell auf die Tätigkeit abgestimmt sein. Ein Büroschreibtisch muss darüber hinaus genügend Beinfreiheit bieten.

Für den Bürostuhl gelten sowohl die Richtlinien für Arbeitssicherheit als auch die Richtlinien für Ergonomie am Arbeitsplatz. Ein ergonomisch korrekter Bürostuhl muss folgende Kriterien erfüllen:
  • Die Sitzhöhe muss von 42 bis 53 cm verstellbar sein.
  • Für kleine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Fußstütze vorgeschrieben, wenn der Schreibtisch nicht höhenverstellbar ist.
  • Die Sitztiefe sollte 38 bis 44 cm betragen.
  • Die Sitzbreite sollte 40 bis 48 cm betragen.
  • Die Vorderkante des Stuhls ist abgerundet und gut gepolstert.
  • Die Armlehnen sind höhen- und tiefenverstellbar.
  • Die Rückenlehne ist in der Höhe und in der Neigung verstellbar und hat eine Höhe von 48 bis 55 cm.
  • Damit Drehstühle ausreichend standsicher sind, müssen sie mit einem Fußkreuz mit 5 Rollen ausgestattet sein.
  • Die Synchronmechanik ist individuell einstellbar.
  • Die Polsterung des Stuhls besteht aus rutschfestem Material.
Bildschirm und Tastatur

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass ein ermüdungsfreies Arbeiten über einen längeren Zeitraum möglich ist. Um die ergonomischen Anforderungen an den Arbeitsplatz zu erfüllen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Der Abstand zum Monitor beträgt je nach Größe des Geräts 45 bis 80 cm.
  • Die Positionierung des Bildschirms erfolgt frontal zum Blickfeld, die Bildschirmoberkante ist auf Augenhöhe, der Monitor leicht nach hinten geneigt.
  • Zur Vermeidung störender Reflexionen steht der Bildschirm parallel zum Fenster und im Idealfall zwischen zwei Leuchten.
Die Tastatur sollte mindestens fünf bis zehn Zentimeter Platz für die Handballenauflage bieten. Der optimale Neigungswinkel liegt zwischen 5 und 11 Grad.

Büroraum und die Beleuchtung

Der Einfluss des Büroraums und der Beleuchtung auf die Ergonomie am Arbeitsplatz darf nicht unterschätzt werden. Ideal ist ein heller, geräumiger Raum mit ca. 22 °C Raumtemperatur und ca. 50 % Luftfeuchtigkeit. Die verwendeten Geräte sollten so leise wie möglich sein: Der Lärmpegel sollte 55 dB nicht übersteigen. Schon geringer Lärm erzeugt Stress und beeinträchtigt die Leistungskraft. Je mehr Tageslicht beim Arbeiten genutzt werden kann, desto besser. Ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich, so muss diese eine gleichmäßige Ausleuchtung der Arbeitsfläche gewährleisten und darf weder blenden noch flimmern.

Bewegung

Bewegung und regelmäßiges Aufstehen beugt Schmerzen und Erkrankungen vor. Dabei helfen schon kleine Dinge: Die Platzierung eines Druckers außerhalb der Sitzreichweite ist ebenso förderlich für Bewegung im Büroalltag wie die Nutzung von Treppen zum Erreichen einer anderen Etage. Ergänzt werden diese Aspekte durch die Möglichkeit, mithilfe eines Stehtisches bzw. eines höhenverstellbaren Tisches verschiedene Arbeitspositionen einzunehmen.

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