
Erste Stufe des LkSG in Kraft
Die Schutzbereiche des LkSG
- den Schutz von Leben und Gesundheit,
- das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit und Folter,
- Verstöße gegen die jeweiligen nationalen Arbeitsschutz-Pflichten,
- die Einhaltung von Mindestlohnregelungen und das Verbot, angemessenen Lohn vorzuenthalten,
- die Diskriminierung und Ungleichbehandlung der Beschäftigten
- sowie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.
- umweltbezogene Pflichten zum Schutz der Gesundheit,
- Gefahren für Land, Wälder und Gewässern beim Erwerb, der Bebauung oder einer anderen Nutzung,
- und das Verbot der Ausfuhr von gefährlichen Abfällen im Sinne des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle.
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Sorgfaltspflichten und Risikomanagement
Hören Sie hierzu auch in den Podcast des Erich Schmidt Verlags rein: |
ESV im Dialog – Sie hören Recht: „Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG): Neue Anforderungen an die Compliance deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb". Sie finden den Interview-Podcast unter anderem bei:
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Handlungspflichten bei Verletzungen
Sanktionen
Abweichend hiervon kann nach § 24 Absatz 3 bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen EUR die Geldbuße bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes ausmachen.
Quelle: Mitteilung des BMWK vom 01.01.2023
17.01.2023 | |
Dr. Stefan Altenschmidt: Deutschland nimmt Unternehmen für etwas in die Pflicht, das selbst die Bundesregierung im Ausland oft nicht leisten kann | |
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Seit Beginn Jahresbginn gilt die erste Stufe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Über die Auswirkungen der neuen Vorgaben und die Pflichten für Unternehmen hat sich die ESV-Redaktion mit RA Dr. Stefan Altenschmidt unterhalten, der Unternehmen zu sämtlichen Fragen im öffentlichen Wirtschaftsrecht berät. mehr … |
COMPLIANCEdigital | 04.01.2023 |
Lieferkettengesetz in Kraft getreten – Einrichtung eines Risikomanagements als Kernelement | |
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist nunmehr die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. mehr … |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht