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EU-Impfzertifikate sollen künftig nur noch neun Monate lang gelten (Foto: keBu.Medien / stock.adobe.com)
Neue Beschlüsse der EU-Kommission zum Digitalen COVID-Zertifikat

EU-Kommission begrenzt Gültigkeit von Impfzertifikaten auf neun Monate

ESV-Redaktion Recht
22.12.2021
Die EU-Kommission hat für Reisen innerhalb der EU einen verbindlichen Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate festgelegt. Darüber hinaus hat die Kommission die Normen zur Kodierung von Impfzertifikaten angepasst und die Gleichwertigkeit der EU-COVID-Zertifikate mit Zertifikaten aus weiteren Drittländern beschlossen.
Damit hat die Kommission die Empfehlungen des „Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten“ – nach denen Auffrischungsimpfungen innerhalb von sechs Monaten nach der ersten vollständigen Impfung erfolgen sollen – prinzipiell aufgegriffen. Die Gültigkeit der weiteren drei Monate soll der Kommission zufolge aber die Möglichkeit eröffnen, die nationalen Impfkampagnen anzupassen, und den Bürgern den Zugang zu den Auffrischungsdosen sichern. Ebenso hat die Kommission die Regelungen für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst.

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Mit den neuen Regelungen verfolgt die Kommission im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Ausreichend Zeit für Umsetzungsmaßnahmen: Damit den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und für die einzelnen Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1.2.2022.
  • Koordinierung von Maßnahmen, die das Reisen betreffen: Die verbindliche Gültigkeit von Impfzertifikaten soll zudem sicherstellen, dass Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten so koordiniert werden können, wie der Europäische Rat am 16.12.2021 gefordert hat.
  • Beste wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für Beschränkungen: Die Neuregelungen sollen auch gewährleisten, dass Beschränkungen auf besten wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf objektiven Kriterien basieren.
  • Harmonisierung: Die Neureglungen für Reisen innerhalb der EU sollen die Vorschriften in den Mitgliedsländern harmonisieren. Ebenso wie die VO über das digitale COVID-Zertifikat gelten die neuen Vorschriften nur für die Anerkennung im Zusammenhang mit Reisen. Die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene können die Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich regeln.
  • Rechtssicherheit und Transparenz: Der verbindliche Anerkennungszeitraum für Impfzertifikate hat entscheidende Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarkts und sorgt für Klarheit bei EU-Bürgern und deren Recht auf Freizügigkeit, so die Kommission weiter.


Kodierte Impfzertifikate

Weiterhin hat die EU-Kommission die Normen zur Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies soll sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie abbilden, von Auffrischungszertifikaten unterschieden werden können. Demnach sind Auffrischungsdosen wie folgt zu kennzeichnen:

  • 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach der ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen
  • 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung eines Impfstoffs, der aus zwei Einzeldosen für genesene Personen besteht.

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Re-open EU

Relevante Informationen für sicheres Reisen in alle EU-Mitgliedstaaten und andere europäische Länder bietet die Plattform Re-open EU. Davon umfasst sind vor allem Informationen über

  • die verschiedenen Maßnahmen, einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende,
  • das digitale COVID-Zertifikat der EU,
  • mobile Apps zur Ermittlung von Coronavirus-Kontakten.
Die Informationen werden laufend aktualisiert.

Gleichwertigkeit der COVID-Zertifikate mit Zertifikaten aus Drittländern

Schließlich hat die Kommission fünf neue Beschlüsse angenommen, die die Gleichwertigkeit von COVID-19-Zertifikaten aus bestimmten Ländern mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU bestätigen. Zu diesen Ländern zählen Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay.
 
Inhaber von Zertifikaten, die in den genannten Ländern ausgestellt wurden, dürfen diese Zertifikate zu denselben Bedingungen verwenden wie die Inhaber der digitalen COVID-Zertifikate der EU.
 
Im Gegenzug erklärten sich die genannten Länder bereit, das digitale COVID-Zertifikat der EU für ankommende EU-Bürger zu akzeptieren. Damit sind nun 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten an das EU-System angeschlossen.

Quelle: EU-Aktuell vom 21.12.2021

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(ESV/bp)

Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht