EU-Kommission begrenzt Gültigkeit von Impfzertifikaten auf neun Monate
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Mit den neuen Regelungen verfolgt die Kommission im Wesentlichen folgende Ziele:
- Ausreichend Zeit für Umsetzungsmaßnahmen: Damit den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und für die einzelnen Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1.2.2022.
- Koordinierung von Maßnahmen, die das Reisen betreffen: Die verbindliche Gültigkeit von Impfzertifikaten soll zudem sicherstellen, dass Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten so koordiniert werden können, wie der Europäische Rat am 16.12.2021 gefordert hat.
- Beste wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für Beschränkungen: Die Neuregelungen sollen auch gewährleisten, dass Beschränkungen auf besten wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf objektiven Kriterien basieren.
- Harmonisierung: Die Neureglungen für Reisen innerhalb der EU sollen die Vorschriften in den Mitgliedsländern harmonisieren. Ebenso wie die VO über das digitale COVID-Zertifikat gelten die neuen Vorschriften nur für die Anerkennung im Zusammenhang mit Reisen. Die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene können die Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich regeln.
- Rechtssicherheit und Transparenz: Der verbindliche Anerkennungszeitraum für Impfzertifikate hat entscheidende Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarkts und sorgt für Klarheit bei EU-Bürgern und deren Recht auf Freizügigkeit, so die Kommission weiter.
Kodierte Impfzertifikate
- 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach der ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen
- 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung eines Impfstoffs, der aus zwei Einzeldosen für genesene Personen besteht.
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Re-open EU
Relevante Informationen für sicheres Reisen in alle EU-Mitgliedstaaten und andere europäische Länder bietet die Plattform Re-open EU. Davon umfasst sind vor allem Informationen über- die verschiedenen Maßnahmen, einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende,
- das digitale COVID-Zertifikat der EU,
- mobile Apps zur Ermittlung von Coronavirus-Kontakten.
Gleichwertigkeit der COVID-Zertifikate mit Zertifikaten aus Drittländern
Quelle: EU-Aktuell vom 21.12.2021
25.06.2021 | |
Digitales Covid-Zertifikat der EU soll ab dem 1.7.2021 EU-weit zur Verfügung stehen | |
Die EU-Kommission hatte am 17.3.2021 ihren Vorschlag für ihr „Grünes Digitales Zertifikat“ unterbreitet. Nachdem sich nun auch die EU-Mitglieder auf das Zertifikat geeinigt haben, soll es zum 1.7.2021 in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Dies teilte die Bundesregierung in ihrem aktuellen Newsletter zum Verbraucherschutz mit. mehr … |
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