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Gasspeicherbetreiber müssen ihre Tanks nach dem Willen der EU-Kommission bis zum kommenden Winter zu mindestens 80 Prozent füllen (Foto: Calado/stock.adobe.com)
Gasversorgung

EU-Kommission will Versorgungssicherheit bei Gas gewährleisten

ESV-Redaktion Recht
24.03.2022
Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgung mit Gas für den nächsten Winter sicherzustellen – und zwar bei angemessenen Preisen. Wie die Kommission mitteilt, hat sie hierzu unter anderem am 23.03.2022 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt.

Die Kern-Regelungen des Vorschlags

  • Mindestfüllstände: Dem Entwurf zufolge sollen Betreiber von Gasspeichern dazu verpflichtet werden, ihre Speicher bis zum kommenden Winter zu mindestens 80 Prozent zu füllen. Wer die Vorgaben missachtet, kann bestraft werden. Zudem droht den Betreibern in diesem Fall die Enteignung.
  • Zertifizierung von Gasspeicherbetreibern: Betreiber müssen sich zudem zertifizieren lassen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie die Versorgungssicherheit gefährden. Ein besonderes Augenmerk möchte die Kommission auf große Speicher legen, die im vergangenen Jahr auffällig niedrige Füllstände hatten.  
  • Sanktionen: Betreiber, die eine Zertifizierung verweigern, müssen Auflagen erfüllen oder ihre Anteile an den Gasspeichern veräußern. Dies geht über die bisherigen Vorhaben der Bundesregierung hinaus. Zur Begründung führt die Kommission an, dass die Verwerfungen auf dem Gasmarkt im vergangenen halben Jahr zu einem starken Anstieg der Gaspreise geführt hätten.
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Weitere Vorschläge der Kommission

  • Gemeinsamer Kauf von Gas: Darüber hinaus hat die Kommission den gemeinsamen Kauf von Gas durch die Mitgliedsländer vorgeschlagen. Hierzu würde die Kommission eine Taskforce für gemeinsame Gaskäufe auf EU-Ebene bilden und ein Verhandlungsteam zusammenstellen, das von der Kommission geführt wird.
  • Preisregulierung: Zudem hat die Kommission  aufgrund der hohen Energiepreise eine Mitteilung angenommen, die Optionen für Markteingriffe auf europäischer und nationaler Ebene dargelegt und deren Vor- und Nachteile bewertet. Demnach könnten die Preise für Verbraucher und kleinere Unternehmen reguliert werden.
Quelle: EU-Aktuell vom 23.03.2022

 

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(ESV/bp)

Programmbereich: Energierecht