
EU plant einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Der künftige Rahmen beruht auf den folgenden sechs umweltpolitischen Zielen der EU:
- Klimaschutz,
- Anpassung an den Klimawandel,
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
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Um als ökologisch nachhaltig zu gelten, müssen Wirtschaftstätigkeiten die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs oben angeführten Umweltziele,
- Keine wesentliche Beeinträchtigung eines der Umweltziele,
- Durchführung unter Beachtung der sozialen Mindeststandards,
- Einhaltung spezifischer technischer Evaluierungskriterien.
Quelle: PM des Europäischen Rates vom 15.4.2020.
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(ESV/cw)
Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz