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Die „EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte“, kurz MiCA, soll Verbraucher, die Marktintegrität und die Finanzstabilität schützen (Foto: Maxim_Kazmin / stock.adobe.com)
Kryptowährungen

EU will Rechtsrahmen für Kryptowährungen

ESV-Redaktion Recht
04.07.2022
Die EU will einen neuen Rechtsrahmen für Kryptowährungen schaffen. Dementsprechend haben sich das EU-Parlament und der Rat am 29.06.2022 auf zwei Vorschläge der EU-Kommission verständigt. Gegenstand der Einigung sind die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ (kurz MiCA) und Änderungen an der Verordnung über Mittelübertragungen.

Die MICA-VO

Die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ oder in Englisch als „Markets in Crypto Assets“ bezeichnet, hat das Ziel,

  • die Verbraucher,
  • die Marktintegrität
  • und die Finanzstabilität
zu schützen. Die Gegenstände der geplanten Neuregelung im Überblick:

  • Anwendungsbereich: Der neue Rechtsrahmen ist für Kryptowerte gedacht, die nicht schon durch andere EU-Finanzvorschriften geregelt sind. Der Rahmen soll auch die Rechtssicherheit für weitere Innovationen erhöhen.
  • Sonderfall Stablecoins: Für sogenannte Stablecoins schafft die Vereinbarung strenge Anforderungen für die Einrichtung, Zulassung und Verwaltung von Reserven. Zudem ist eine EU-Aufsicht für systemrelevante Stablecoins geplant. Unter Stablecoins sind digitale Währungen zu verstehen, die an stabile Reservewerte gekoppelt sind, wie etwa Gold oder den US-Dollar. Sie sollen im Verhältnis zu Kryptowährungen, die nicht gekoppelt sind, das Ausmaß von Schwankungen (Volatilität) verringern.
  • EU-Pass: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen in der EU zugelassen werden und können dann ihre Dienstleistungen in der gesamten EU unter der Nutzung des sogenannten EU-Passes erbringen.
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Mehr Transparenz bei der Bekämpfung von Geldwäsche

Nach der Einigung zwischen EU-Parlament und Rat werden zudem alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die an Kryptotransfers beteiligt sind, dazu verpflichtet, über die Originatoren und Begünstigten der von ihnen durchgeführten Übertragungen von Kryptowerten Daten zu erheben. Diese Daten sollen den Behörden übergeben werden, die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig sind. Dies soll die Überwachung und Rückverfolgbarkeit von Kryptoanlagen verbessern.


EU als Vorreiter

Nach Auffassung von Finanzmarktkommissarin Mairead McGuiness sollen die beiden Vorschläge die Kryptomärkte in den regulierten Raum bringen und Risiken im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Marktintegrität, Finanzstabilität und Finanzkriminalität angehen. In Bezug auf die MICA-VO betont die Kommissarin, dass die EU die erste Gerichtsbarkeit wäre, die einen derartigen Rahmen für Kryptowerte schaffen will und hofft, dass andere Länder folgen werden.

Jahrelang hatten EU-Politiker allerdings über die Regulierung des Kryptosektors gestritten. Der Grund: Krypotwährungen brauchen viel Energie und gelten daher als umweltschädlich. Unter anderem deshalb wurde in der Öffentlichkeit sogar das Ende des Bitcoins diskutiert. Dies ist nun vom Tisch.

Update


MICA-Verordnung 08.06.2023
EU reguliert Kryptowährungen und Kryptogeschäfte

Nach dem der Europäische Rat und das EU-Parlament die sogenannte „Markets in Crypto-Assets-VO“, kurz MICA, verabschiedet haben, können erste Teile des harmonisierten EU-Regulierungsrahmens für Kryptowerte bereits im Juli 2024 zur Anwendung kommen. Die Regulierung soll Anleger besser schützen und die Funktionsfähigkeit der Märkte erhalten. Zudem soll sie zur Rechtssicherheit für Innovationen im Distributed-Ledger-Bereich beitragen. mehr …

Quelle: PM der EU-Kommission vom 01.07.2022

 

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(ESV/bp)

Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht