
EU will Rechtsrahmen für Kryptowährungen
Die MICA-VO
Die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ oder in Englisch als „Markets in Crypto Assets“ bezeichnet, hat das Ziel,- die Verbraucher,
- die Marktintegrität
- und die Finanzstabilität
- Anwendungsbereich: Der neue Rechtsrahmen ist für Kryptowerte gedacht, die nicht schon durch andere EU-Finanzvorschriften geregelt sind. Der Rahmen soll auch die Rechtssicherheit für weitere Innovationen erhöhen.
- Sonderfall Stablecoins: Für sogenannte Stablecoins schafft die Vereinbarung strenge Anforderungen für die Einrichtung, Zulassung und Verwaltung von Reserven. Zudem ist eine EU-Aufsicht für systemrelevante Stablecoins geplant. Unter Stablecoins sind digitale Währungen zu verstehen, die an stabile Reservewerte gekoppelt sind, wie etwa Gold oder den US-Dollar. Sie sollen im Verhältnis zu Kryptowährungen, die nicht gekoppelt sind, das Ausmaß von Schwankungen (Volatilität) verringern.
- EU-Pass: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen in der EU zugelassen werden und können dann ihre Dienstleistungen in der gesamten EU unter der Nutzung des sogenannten EU-Passes erbringen.
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
Mehr Transparenz bei der Bekämpfung von Geldwäsche
EU als Vorreiter
Nach Auffassung von Finanzmarktkommissarin Mairead McGuiness sollen die beiden Vorschläge die Kryptomärkte in den regulierten Raum bringen und Risiken im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Marktintegrität, Finanzstabilität und Finanzkriminalität angehen. In Bezug auf die MICA-VO betont die Kommissarin, dass die EU die erste Gerichtsbarkeit wäre, die einen derartigen Rahmen für Kryptowerte schaffen will und hofft, dass andere Länder folgen werden.Update
MICA-Verordnung | 08.06.2023 |
EU reguliert Kryptowährungen und Kryptogeschäfte | |
![]() |
Nach dem der Europäische Rat und das EU-Parlament die sogenannte „Markets in Crypto-Assets-VO“, kurz MICA, verabschiedet haben, können erste Teile des harmonisierten EU-Regulierungsrahmens für Kryptowerte bereits im Juli 2024 zur Anwendung kommen. Die Regulierung soll Anleger besser schützen und die Funktionsfähigkeit der Märkte erhalten. Zudem soll sie zur Rechtssicherheit für Innovationen im Distributed-Ledger-Bereich beitragen. mehr … |
Quelle: PM der EU-Kommission vom 01.07.2022
![]() |
Starting up in FinTechDie Zukunft der Finanzindustrie ist digital. Eine Zukunft, in der Maschinen nahezu autonom agieren, disruptive Blockchain-Technologien schon heute traditionelle Geschäftsmodelle in Frage stellen und Daten wertvollste Güter sind, bietet unzählige Chancen – stellt jedoch Gesetzgeber und Industrie vor völlig neue Herausforderungen.
Innovationen, Regulierung, Management: Einen detaillierten Gesamtüberblick über das „FinTech“- Universum bietet Ihnen die inhaltlich umfassend verstärkte 2. Auflage dieses viel beachteten Praxisbuchs.
Erweitertes Herausgeberteam: Der rasanten Entwicklung Rechnung tragend, wurde das Buch auch personell hochkarätig erweitert. Das Herausgeberteam um den spezialisierten Rechtsanwalt Dennis Kunschke ergänzen in der Neuauflage der erfahrene FinTech-Gründer Michael F. Spitz und Jan Pohle, im Segment Technologie- und Datenschutzrecht führender Rechtsberater.
„Für die dabei unentbehrlichen fachübergreifenden Perspektiven sorgt ein Autorenteam erfahrender Praktiker aus Rechtsanwendung, Betriebswirtschaft und IT.“ Zur Vorauflage in: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 21/2018 |
|
Verlagsprogramm |
weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht