
EuGH zu Quarantäne- und Screeningpflichten sowie zu Reiseverboten in Coronazeiten
Diese Einstufung hatte zur Folge, dass die Reiseagentur NORDIC INFO alle Reisen zwischen Belgien und Schweden für den betreffenden Zeitraum absagte und anschließend hierfür eine Entschädigung forderte. In dem Entschädigungsprozess bat das belgische Gericht dann den EuGH um Antwort auf die Frage, ob das EU-Recht der belgischen Regelung entgegensteht.
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EuGH: Verbote von Reisen in „rote Zonen“ sowie Screening- und Quarantänepflichten sind grundsätzlich mit Unionsrecht vereinbar
Der EuGH stellte in seiner Antwort Folgendes klar:
- Reiseverbote grundsätzlich unionsrechtskonform: Ein Mitgliedstaat kann zur Bekämpfung von Corona „nicht wesentliche Reisen“ in Zonen, die als „rot“ eingestuft wurden, prinzipiell mit allgemeiner Geltung verbieten.
- Auch Screeningtests und Quarantänen erlaubt: Zudem kann der betreffende Mitgliedstaat Personen, die in sein Hoheitsgebiet einreisen, zu Screeningtests und Quarantänen verpflichten.
Die weiteren Voraussetzungen für solche Reglungen
Quelle: PM des EuGH vom 05.12.203 zum Urteil vom selben Tag im Verfahren C-128/22 ( Nordic Info)
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht