
FISG: Kontroversen bei Haftungsobergrenzen, Abtrennung der Beratung und Corporate-Governance-Reformen
Das teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) mit. Teilweise seien deutliche Veränderungen empfohlen worden.
Besonders intensiv diskutiert wurden hib zufolge die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen und nicht zuletzt die Corporate-Governance-Reformen.
Prüfungsrecht für BaFin, Reform der Abschlussprüfung
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Maßnahmen vor, mit dem nach dem Wirecard-Skandal das Vertrauen in den Finanzmarkt Deutschland wiederhergestellt werden soll. So soll die BaFin hoheitliche Befugnisse bekommen, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll sie ein Prüfungsrecht erhalten und das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Das bisherige zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle soll beibehalten werden.
Zudem sind Abschlussprüfer-Reformen vorgesehen, der Gesetzentwurf sieht Haftungsobergrenzen bis zu 16 Millionen Euro vor. Außerdem soll der Haftungstatbestand von „Vorsatz“ auf „grobe Fahrlässigkeit“ erweitert werden. Die Beratung eines Unternehmens durch dessen Abschlussprüfer soll künftig verboten sein.
Stellungnahmen
Hansrudi Lenz vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen der Universität Würzburg hält eine Haftungsverschärfung für Abschlussprüfer für dringend erforderlich. Er führte Studien aus den USA an, wonach sich die Rechnungslegungsqualität dadurch verbessert habe. Dem widersprach Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Das Gesetz würde nicht zuletzt zu einer weiteren Verengung des Prüfermarkts führen. Ähnlich argumentierte Annette Köhler vom Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen. Joachim Hennrichs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln argumentierte, von der Erweiterung der Haftungsgrenzen sei keine signifikante Verbesserung zu erwarten.
Die Haftungsobergrenze von 16 Millionen Euro hielt unter anderem der Wirtschaftsprüfer Richard Wittsiepe für nicht in jedem Fall angemessen. Für DAX-Unternehmen könne die Grenze möglicherweise zu gering sein. Er empfahl eine Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen bis zum Faktor vier in Abhängigkeit von verschiedenen Indizes. Klaus-Peter Naumann (IDW) hält eher eine Verknüpfung mit dem Prüferhonorar für denkbar. Dagegen sprach sich Klaus Hopt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht für die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung nach festen Obergrenzen aus. Nötig sei eine klare und nicht flexibel gestaltete Bestimmung.
Jan Pieter Krahnen vom Leibniz Insitute for Financial Research kritisierte das geplante Festhalten am zweistufigen Verfahren der Bilanzkontrolle, wonach die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung weiterhin mit den regulären, stichprobenartigen Prüfungen beauftragt werde. Er empfahl, dass die BaFin die Regelprüfungen durchführen solle, um Kompetenz und Erfahrung aufzubauen.
Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, kritisierte, die Maßnahmen zur Corporate Governance blieben hinter internationalem Standard zurück. Richtig sei, ein wirksames Risiko-Management einzuführen. Jedoch müsse dazu ein Compliance-Management gehören. Zudem werde nach vorliegendem Entwurf keine besondere Sachkenntnis vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verlangt. Theodor Baums vom Institute for Law und Finance betonte, Whistleblowing sei eine wichtige Ergänzung des Compliance-Systems, das im vorliegenden Entwurf fehle.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität finden Sie hier.
(ESV/fab)
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