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Die Bilanzkontrolle wird als Konsequenz aus dem Fall Wirecard verschärft. (Foto: Eisenhans/stock.adobe.com)
Wirecard-Skandal und die Folgen

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität nimmt nächste Hürde

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
17.12.2020
Das Kabinett der Bundesregierung hat am 16.12.2020 mehrere Gesetzesvorhaben beschlossen.

Dazu zählt insbesondere der von den Ministerien für Finanzen (BMF) und Justiz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität. Dieses Gesetz setzt zentrale Elemente des Aktionsplans zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht um, teilt das BMF mit.

Unter den wichtigen Neuerungen dieses Gesetzentwurfs listet das BMF folgende Punkte:

  • Bilanzkontrollverfahren: Die BaFin bekommt mehr Durchgriffsrechte gegenüber Unternehmen, darunter Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte. Für Anlass- und Verdachtsprüfungen soll die BaFin künftig unmittelbar zuständig sein. Zudem soll sie im Rahmen der Bilanzkontrolle Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen und das Recht erhalten, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.
  • Abschlussprüfung: Auch für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Zudem soll die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich ausgeweitet werden.
  • Bilanzstrafrecht: Ein falscher „Bilanzeid“ der Unternehmensverantwortlichen soll künftig mit bis zu fünf Jahren (statt bisher mit bis zu drei Jahren) Freiheitsstrafe sanktioniert werden können. Das gilt auch für ein inhaltlich unrichtiges Testat des Abschlussprüfers zu dem Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse. Im Bilanzordnungswidrigkeitenrecht sollen insbesondere die Bußgeldvorschriften für Abschlussprüfer, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, inhaltlich ausgeweitet und der Bußgeldrahmen von 50.000 auf bis zu 5 Millionen Euro angehoben werden.
  • Corporate Governance: Der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, wird verpflichtet einen Prüfungsausschuss einzurichten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll ein unmittelbares Auskunftsrecht gegenüber denjenigen Leitern von Zentralbereichen erhalten, die die Aufgaben des Prüfungsausschusses betreffen. Börsennotierte Aktiengesellschaften sollen verpflichtet werden, ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem und ein entsprechendes Risikomanagementsystem einzurichten.
  • Befugnisse der BaFin: Die BaFin soll unmittelbare Eingriffsbefugnisse gegenüber Unternehmen erhalten, auf die wesentliche Bereiche wie Bank- oder IT-Funktionen ausgelagert werden. Es sollen neue Anzeigepflichten für Auslagerungen geschaffen und eine Pflicht zur Führung eines Auslagerungsregisters eingeführt werden.
  • Private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten: Der private Handel der BaFin-Beschäftigten in Finanzinstrumenten wird weitgehend begrenzt.
  • Qualität von Börsensegmenten: Der Ausschluss von Emittenten aus den Qualitätssegmenten der Börse soll bei Verstößen erleichtert werden. Der Informationsaustausch zwischen BaFin und Börsenaufsichtsbehörden wird verbessert.

Den Referentenentwurf des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISK), alle eingereichten Stellungnahmen und den Regierungsentwurf vom 15.12.2020 finden Sie hier.

Das Bundeskabinett beschloss unter anderem auch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten. Mit diesem Gesetz soll die Finanzmarktaufsicht besser als bisher aufgestellt werden. „Die geplanten Regelungen richten die Aufsicht über Wertpapierinstitute risikoadäquat und passgenau aus. Dabei berücksichtigen wir die Risikoanfälligkeit einzelner Geschäftsmodelle und die Größe der jeweiligen Wertpapierinstitute“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Wirecard und die Folgen 20.10.2020
Ministerien veröffentlichen Aktionsplan zur Stärkung der Bilanzkontrolle
Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium haben einen Aktionsplan für eine Reform der Bilanzkontrolle in Deutschland vorgelegt. Darin geht es auch darum, die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zu stärken und die Regelungen für die Abschlussprüfung zu schärfen, teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit. mehr …

 (ESV/fab)

Bilanzskandale

Autoren: Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Dr. Harald Krehl, Dr. Stefan Hofmann, Jana Lack

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Programmbereich: Management und Wirtschaft