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Bis zum 3. Dezember 2020 ist die EU-Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung in nationales Recht umzusetzen. (Foto: M.Schuppich/stock.adobe.com)
Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/1673

Geldwäschebekämpfung: Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
12.11.2020
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche vorgelegt.

Den Referentenentwurf hatte das Bundesjustizministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium ausgearbeitet und im August 2020 veröffentlicht. Das Gesetz wird die EU-Richtlinie 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche umsetzen. Die Umsetzungsfrist endet am 3. Dezember 2020.

Wie es in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf heißt, tragen die effektive Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche wesentlich zu einer erfolgreichen Bekämpfung insbesondere von organisierter Kriminalität bei. Das deutsche Recht entspreche zwar bereits weitgehend den geldwäscherechtlichen Vorgaben internationaler Rechtsinstrumente. Allerdings solle die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessert und dazu auch über die internationalen Mindestvorgaben hinausgegangen werden. Die Umsetzung der Richtlinie werde daher verbunden mit einer Neufassung des Straftatbestands, der zukünftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbeziehen solle. Eine Geldwäschestrafbarkeit werde damit deutlich häufiger als bisher greifen.

(ESV/fab)

Geldwäschestrafrecht 12.08.2020
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