Heiße Tage in der Kita: Hitzeschutz für Beschäftigte und Kinder
Gut planen und kombinieren
Im Arbeitsschutz gilt das TOP-Prinzip. Das heißt: Vorrang haben stets technisch-bauliche Maßnahmen (T), gefolgt von organisatorischen (O) und personenbezogenen (P) Maßnahmen. Am wirksamsten ist das Zusammenspiel vieler Einzelmaßnahmen.
Technisch-bauliche Maßnahmen können die wenigsten Einrichtungen kurzfristig umsetzen. UV- und Hitzeschutz müssen deshalb spätestens bei einem Um- oder Neubau schon in der Planungsphase mitbedacht werden. Auch viele organisatorische Maßnahmen brauchen Vorlauf. Um kühlere Räume aufsuchen zu können, müssen diese nutzbar sein. Sollen die Hol- und Bringzeiten angepasst werden, geht das nur in Absprache mit den Eltern.
Sofortmaßnahmen sind immer möglich
Was also, wenn es jetzt heiß ist? „Auch kurzfristig können Kitaleitungen Maßnahmen ergreifen, die das Arbeiten und Spielen bei hohen Temperaturen angenehmer und gesünder machen“, sagt Kathleen Bösing. „Ein guter Start ist es, einen einfachen Hitzeplan zu erstellen. Darin ist festgelegt, ab welcher Temperatur welche Schritte greifen und wer für was zuständig ist.“ Schnell umsetzbar sind zum Beispiel folgende Maßnahmen:
- Rollläden morgens schließen, bevor sich Räume aufheizen
- Querlüftung in den frühen Morgenstunden
- Tagesabläufe anpassen
- Pausen einplanen
- Fenster und Türen geschlossen halten
- Schattenplätze nutzen
- Wasserspiele einplanen
- Trinkpausen für Erwachsene und Kinder
- Sonnencreme bereitstellen
- luftige Kleidung
Ist es in diesem Sommer für umfangreichere technisch-bauliche Maßnahmen zu spät, dann lohnt es sich, Vorkehrungen für das nächste Jahr und die Zeit danach zu planen, zum Beispiel:
- Bepflanzung im Außenbereich
- Fassadenbegrünung
- Außenverschattung (Rollläden)
- Markisen oder Sonnensegel
- Raumluftanlage
- Wärmedämmung
| Über die BGW |
| Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 9,6 Millionen Versicherte in mehr als 690.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. |
Quelle: Pressemitteilung BGW
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