Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

In Deutschland tragen knapp 1,2 Millionen Berufstätige ein Hörgerät. (Foto: Pixabay)
Lärmschutz

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze: mehr Auswahl, mehr Inklusion

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/DGUV
28.05.2026
In Deutschland tragen knapp 1,2 Millionen Berufstätige ein Hörgerät. Bei der Arbeit in Lärmbereichen kann das kompliziert werden, denn das Gerät muss auch als Gehörschutz funktionieren.
Dafür gibt es – oft teure – Komplettsysteme, die beides können. Aber inzwischen dürfen auch geeignete Komponenten zum Hören und Schützen kombiniert werden. Das vereinfacht die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und ermöglicht damit mehr Menschen mit Höreinschränkung Zugang zu lärmbelasteten Arbeitsplätzen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) informiert über zugelassene Produkte auf seiner Website.

Ohne Gehörschutz darf in Lärmbereichen nicht gearbeitet werden. Das gilt auch für Personen, die ein Hörgerät tragen. Gleichzeitig ist die Kombination aus üblichem Hörgerät und Kapselgehörschutz am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Der Grund: Das Hörgerät verstärkt auch unter der Kapsel den Schall, bis hin zu eventuell gehörschädigenden Pegeln. Für die Betroffenen bedeutet das im Extremfall: Hörgerät raus, Gehörschutz auf, Kommunikation vorbei. Deshalb gibt es seit mehreren Jahren spezielle Hörgeräte, die beides können: Hören erleichtern und vor Lärm schützen.

Bereits im Jahr 2011 wurde im IFA das erste Hörgerät mit Gehörschutzfunktion als persönliche Schutzausrüstung zugelassen – damals noch ein sogenanntes Komplettsystem aus Hörgerät und Ohrpassstück (Gehörschutz-Otoplastik).

„Die Auswahl an Komplettsystemen ist begrenzt, da der Zulassungsprozess aufwendig ist und auch kleine Änderungen an einer Komponente eine Nachprüfung des Gesamtsystems nötig machen“, sagt Dr. Sandra Dantscher, Gehörschutzexpertin beim IFA. Um die Flexibilität zu erhöhen, gibt es inzwischen ein alternatives Zulassungsverfahren für sogenannte kombinierbare Hörsysteme. Dabei werden die beiden Komponenten des Hörsystems getrennt geprüft beziehungsweise zertifiziert, sodass Hörakustiker aus unterschiedlichen Kombinationen auswählen können.

Dantscher: „Kommunikation am Arbeitsplatz ist in vielen Berufen wichtig. Gleichzeitig altern die Belegschaften und immer mehr Menschen haben eine Hörminderung. Da ist eine Versorgung, die neben dem Schutz des Gehörs auch gute Kommunikation gestattet, ein Beitrag zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit in Lärmbereichen und eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel.“

Hintergrund

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung definiert Lärmbereiche als Arbeitsbereiche, in denen der durchschnittliche Lärmpegel über den Tag bei 85 dB(A) oder höher liegt. Dann muss Gehörschutz getragen werden. Menschen mit einer Hörminderung dürfen generell keinem gehörgefährdenden Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sein, damit sich die Hörbeeinträchtigung nicht verschlimmert. Für sie beginnt die Tragepflicht von Gehörschutz bereits bei 80 dB(A).

Quelle: Pressemitteilung DGUV

Das könnte Sie auch interessieren:


sicher ist sicher

Chefredakteur: Prof. Dr. Ralf Pieper
Redaktion: Gunnar Kutsche
Redaktionsbeirat: Dr. Thomas Alexander, Dipl.-Phys. Hartmut Karsten

Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Setzen Sie auf das Fach- und Branchenforum für alle, die sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Verwaltungen nicht dem Zufall überlassen: "sicher ist sicher" präsentiert Ihnen jeden Monat neueste fachliche Entwicklungen und deren Umsetzung für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Lesen Sie alles Wichtige über

  • technische, organisatorische und personenbezogene Innovationen zur Erhaltung und Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit bei der Arbeit, im Fokus z.B.:
    • ++ Arbeitsplatz- und Arbeitsmittelgestaltung
      ++ Schutz vor Gefahrstoffen, Lärm und physikalischen Einwirkungen,
      ++ Maßnahmen zu Gesundheitsförderung und Umweltschutz, u.v.m.
  • neueste Entwicklungen im Vorschriften- und Regelwerk von EU, Bund, Ländern und den Unfallversicherungsträgern
  • aktuelle Nachrichten und Mitteilungen aus den Institutionen und Fachausschüssen sowie Wissenswertes rund um Aus- und Weiterbildung, Veranstaltungen und Kongresse u.a.

sicher ist sicher erscheint in Kooperation mit Institutionen, wie insbesondere der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit (Basi), dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA).


Ergonomie 14.05.2026
Auch Bürolärm kann Rückenschmerzen auslösen
Telefonate, Tastaturklappern, Lüftungsrauschen: Was nach normalem Büroalltag klingt, kann handfeste Rückenschmerzen verursachen. Der Grund ist nicht der Lärm selbst, sondern der Stress, den er auslöst. mehr …

Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit