Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Umzugskosten und Arbeitszimmer – ein regelmäßiges Streitthema (Foto: bongkarn/stock.adobe.com)
Neues aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

ESV-Redaktion Steuern
17.04.2025
Sind Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, als Werbungskosten abzugsfähig? Mit dieser Frage hat sich der BFH in einem aktuellen Urteil befasst.

Die berufstätigen Kläger lebten mit ihrem Kind in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten lediglich ausnahmsweise im Homeoffice. Ab März des Streitjahrs 2020 arbeiteten die Kläger wegen der Corona-Pandemie überwiegend im Homeoffice, hier im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmerbereich. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliche Arbeitszimmer einrichteten und nutzten. Als Werbungskosten setzen sie die Aufwendungen des Arbeitszimmers sowie die Umzugskosten an.

Das Finanzamt erkannte zwar die Arbeitszimmerkosten an, versagte jedoch in Ermangelung beruflicher Veranlassung den Werbungskostenabzug für den Umzug. Das Finanzgericht bejahte den Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG dagegen auch für die Umzugskosten. Es sah eine berufliche Veranlassung dahingehend, dass der Umzug in die größere Wohnung zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen der Kläger geführt habe. Hiergegen wandte sich die Revision des Finanzamts.

Kein Werbungskostenabzug für einen Umzug in eine andere Wohnung

Der BFH sah die Revision des Finanzamts als begründet an, hob das Urteil des Finanzgerichts auf und folgte somit der ablehnenden Entscheidung des Finanzamts. Der BFH ordnete die Wohnung grundsätzlich dem privaten Lebensbereich gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG zu. Etwas anderes könne nur gelten, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen beim Wohnungswechsel im Vordergrund stünde und die privaten Umstände allenfalls eine sehr untergeordnete Rolle spielten.

Die Möglichkeit, in der neuen Wohnung erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, genüge zur Begründung einer beruflichen Veranlassung des Umzugs jedenfalls nicht. Es mangele insoweit an einem objektiven Kriterium, das nicht auch durch die private Wohnsituation jedenfalls mitveranlasst sei. Daran ändere auch die zunehmende Akzeptanz von Homeoffice bzw. sogenannter Remote-Arbeit nichts. Die Entscheidung, in der neuen sowie größeren Wohnung erstmals ein Zimmer als Arbeitszimmer zu nutzen oder die Berufstätigkeit im privaten Lebensbereich weiterhin in einer Arbeitsecke auszuüben, vermöge daran auch nichts zu ändern. Die berufliche Veranlassung des Umzugs könne zudem auch nicht damit begründet werden, dass die Aufwendungen des Arbeitszimmers als Werbungskosten abzugsfähig seien.

Fundstelle: Urteil des BFH vom 5. Februar 2025 – VI R 3/23, veröffentlicht am 17. April 2025

Bei uns bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern.

Abonnieren Sie doch gleich hier unseren kostenlosen Newsletter Steuern.




Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren


von Dipl.-Finanzwirt Walter Jost

Das Vergütungs- und Kostenrecht in finanzgerichtlichen Verfahren zu durchschauen, ist alles andere als einfach. Unrichtige oder unterlassene Kostenfestsetzungsanträge, falsche Streitwertermittlungen oder die Erhebung unzulässiger Klagen kosten unnötig Geld und belasten zudem das Verhältnis zum Mandanten. Im bewährten Ratgeber von Walter Jost erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie

  • Mandanten zum Prozesskostenrisiko richtig beraten,
  • Gerichtskostenrechnungen kompetent und schnell überprüfen,
  • Vergütungen korrekt berechnen, auch bzgl. des Vorverfahrens und den für Steuerberater neu anzuwendenden Vorschriften nach dem RVG sowie
  • Kostenerstattungsansprüche gegen Beklagte durchsetzen.

Ob in der Steuerberatung oder im rechtsanwaltlichen Beruf: Als praktisches Arbeitsmittel unterstützt Sie das Werk dabei auch durch

  • Checklisten und Tabellen zur Orientierung und Fehlervermeidung,
  • Musterformulare für die Kostenfestsetzung und
  • ein sehr ausführliches Streitwert-ABC sowie Informationen zu den Themen PKH und Beratungshilfe.

In der 7. Auflage finden Sie alle Inhalte wieder auf dem aktuellen Rechtsstand, insbesondere nach den durch das KostRÄG 2021 eingetretenen Änderungen im RVG und dem GKG. Ein praktisches neues Handregister und die neu eingeführten Randziffern unterstützen Sie jetzt zusätzlich beim schnellen Nachschlagen.



(ESV/Da)

Programmbereich: Steuerrecht