
Konsultation zur PFAS-Beschränkung beendet
Die Behörden werden prüfen, ob aufgrund der Konsultationsbeiträge eine Anpassung des ursprünglichen Vorschlags erforderlich ist. Ebenfalls werden die wissenschaftlichen Ausschüsse die eingereichten Informationen bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen berücksichtigen. Viele Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Internetseite der ECHA verfügbar. Einige Kommentare sind erst sehr kurz vor Ablauf der Frist eingegangen und werden in Kürze einsehbar sein.
Eine erste Auswertung der ECHA zeigt, dass innerhalb der Europäischen Union (EU) die größte Anzahl an Kommentaren (1369) aus Schweden eingereicht wurde. Größtenteils handelt es sich dabei um Kommentare von Einzelpersonen, die aufgrund einer nationalen Kampagne übermittelt wurden. An zweiter Stelle bei der Anzahl der Kommentare aus der EU steht Deutschland mit 1298 Beiträgen. Auch aus Asien (vor allem Japan, China) und den USA haben sich viele Stakeholder an der Konsultation beteiligt. Weitere Informationen und Grafiken zur Beteiligung an der Konsultation gibt es auf der Internetseite der ECHA.
Nächste Schritte
RAC und SEAC bewerten die vorgeschlagene Beschränkung unter Berücksichtigung der im Rahmen der Konsultation eingegangenen relevanten Informationen. Die Ausschüsse erarbeiten ihre unabhängigen wissenschaftlichen Stellungnahmen in einer Reihe von Sitzungen, in denen die Entwürfe der Stellungnahmen diskutiert werden. Dabei wird nach und nach allen Aspekten und betroffenen Sektoren Aufmerksamkeit geschenkt.
Ziel der ECHA ist es, der Europäischen Kommission die finalen Stellungnahmen der Ausschüsse so schnell wie möglich vorzulegen und dabei gleichzeitig eine angemessene Prüfung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse zu gewährleisten. Sobald die Ausschüsse ihre Stellungnahmen angenommen haben, werden diese veröffentlicht. Die Kommission wird dann zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden. Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen.
Mehr zur vorgeschlagenen Beschränkung finden Sie hier: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Verfahren/Beschraenkungsverfahren/Deutsche_Vorschlaege/PFAS/PFAS.html
Eine Übersicht über alle öffentlichen Kommentare sowie das Beschränkungsdossier finden Sie hier: https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term
Über die BAuA |
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 800 Beschäftigte. |
Quelle: BAuA
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