
LAG Berlin-Brandenburg: Berliner Kita-Streiks bleiben verboten
ArbG Berlin verbietet Berliner Kita-Streik | |
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Im Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und um die von der Gewerkschaft angekündigten Streiks in den Kitas der Eigenbetriebe des Landes hat das ArbG Berlin die Streiks in einem Eilverfahren untersagt. Damit entsprach das Gericht dem Antrag des Landes. mehr … |
Im Anschluss daran zog ver.di mit einer Berufung vor das LAG Berlin-Brandenburg.
LAG Berlin-Brandenburg: Streikaufruf verstößt gegen Friedenspflicht
- Verstoß gegen Friedenspflicht: Auch nach Auffassung des LAG verstößt der geplante Streik mit einem Teil seiner Forderungen gegen die Friedenspflicht. So wurde schon bei Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutsche Länder (TdL) im Dezember 2023 über Regelungen zur Entlastung von Erziehern gesprochen. Die Gewerkschaft konnte damals nur einen Teil seine Forderungen durchsetzen. Gegenstand der Verhandlungen war aber ein Gesamtpaket, was dazu führt, dass die Friedenspflicht nach wie vor gilt.
- Jedoch kein Vorrang der Arbeitgeberbelange gegenüber Gewerkschaftsrecht auf Arbeitskampf: Den weiteren Ausführungen des LAG zufolge überwiegt das Risiko des Landes Berlin, aus dem Arbeitgeberverband ausgeschlossen zu werden, nicht das Recht von ver.di auf Maßnahmen zum Arbeitskampf nach Artikel 9 Absatz 3 GG – und zwar entgegen der Auffassung der Vorinstanz. Zudem, so das LAG weiter, wäre die TdL rechtlich nicht daran gehindert, ihren obigen Beschluss, der zum Ausschluss des Landes Berlin aus der Tarifgemeinschaft führen würde, zu ändern. Weil das Berufungsgericht aber auch einen Verstoß gegen die Friedenspflicht sah, kommt es auf diese Fragen nicht mehr an.
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An dieser Stelle berichten wir fortlaufend über aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht. Zu den Themenbereichen gehört auch das Recht des öffentlichen Dienstes und das Beamtenrecht. mehr … |
(ESV/bernd preiß)
Programmbereich: Arbeitsrecht