
LAG Düsseldorf: Monteur unterliegt im Streit um das Tragen einer roten Arbeitshose
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
LAG Düsseldorf: Interessenabwägung zulasten des Klägers
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht nur in Sozialsphäre betroffen: Weil das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers nur in dessen Sozialsphäre betroffen war, reichten sachliche Gründe für die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers aus.
- Arbeitssicherheit als sachlicher Grund: Als entscheidend sah die Kammer insoweit zunächst die Arbeitssicherheit an. Demnach durfte der Arbeitgeber die Farbe Rot wählen, weil diese eine Signalfarbe ist und der Kläger auch in Bereichen arbeitete, in denen Gabelstapler fuhren. Aber auch in den anderen Produktionsbereichen steigerte die Farbe Rot die Sichtbarkeit der Mitarbeiter, so die Kammer weiter.
- Corporate Identity als weitere sachliche Rechtfertigung: Einen weiteren sachlichen Grund sah die Kammer in der Wahrung der Corporate Identity des Betribes in den Werkshallen.
- Keine vorrangigen Gründe des Klägers: Demgegenüber hatte der Kläger, der die rote Arbeitshose vorher langjährig getragen hatte, keine Gründe vorgetragen, die sein Interesse überwiegen lassen – und zwar weder in seinen Schriftsätzen noch im Termin. Allein sein ästhetisches Empfinden reichte dem Senat nicht aus.
- Interessenabwägung zugunsten des Betriebes: Die Interessenabwägung der Kammer fiel somit zu Gunsten des beklagten Betriebes aus. Trotz seiner langen beanstandungsfreien Beschäftigungsdauer überwog dem Senat zufolge das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers, weil sich der Kläger auch nach zwei Abmahnungen beharrlich weigerte, der Weisung seines Arbeitgebers zu folgen.
![]() |
juris Arbeitsrecht premiumJetzt gratis testen: Lernen Sie juris Arbeitsrecht für 4 Wochen kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko kennen Mit juris Arbeitsrecht bearbeiten Sie Ihre arbeitsrechtlichen Mandate deutlich effizienter als bisher. Nur bei juris finden Sie die wichtigste Literatur der führenden Verlage, aktuelle Zeitschriften, Rechtsprechung und Vorschriften gebündelt und digital verknüpft. juris Arbeitsrecht enthält folgende Werke aus dem Erich Schmidt Verlag:
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Mehr Rechtsprechung | 02.05.2024 |
Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht | |
![]() |
An dieser Stelle berichten wir fortlaufend über aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht. Zu den Themenbereichen gehört auch das Recht des öffentlichen Dienstes und das Beamtenrecht. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Arbeitsrecht