LAG Düsseldorf zur Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Betriebsrenten
Vorinstanz: Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht keine Anrechnung von Erwerbseinkommen vor
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LAG Düsseldorf: Anrechnung von Erwerbseinkommens war in den Versorgungsbestimmungen eindeutig geregelt
Auch der grundrechtliche Gleichheitsgrundsatz im Sinne von Art. 3 GG ist demzufolge nicht tangiert.
Quelle: Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.04.2024 – SA 1198/23
Herausgegeben von: Dr. André Briese, Dr. Heinz-Gerd Horlemann |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht