
LG Köln verbietet Vertragsgenerator ohne Anwaltszulassung
„Smartlaw umfasst keine Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung, d.h. es erfolgt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes .... . Das Angebot 'Smartlaw Rechtsdokumente' unterstützt den Kunden durch einen von Rechtsexperten geprüften softwaregestützten Interview- und Vertragserstellungsprozess bei der eigenverantwortlichen Erstellung seiner Rechtsdokumente“. |
„Sollte eine rechtliche Prüfung im konkreten Einzelfall erforderlich werden, empfehlen wir, den Rat eines Rechtsanwalts oder einer sonstigen zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem RDG berechtigten Stelle zu suchen“. |
Der kostenlose Newsletter Recht - Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Nachrichten zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
Klägerin: Angebot ist Prototyp für Verstoß gegen RDG
Im Wortlaut: § 2 RDG – Begriff der Rechtsdienstleistung |
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. |
Im Wortlaut: § 3 – Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen |
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird. |
LG Köln: Vertragsgenerator ist Rechtsdienstleistung
-
Vertragsgenerator bietet mehr als reine Vertragmuster: Der Vertragsgenerator geht über das reine Überlassen von standardisierten Vertragsmustern hinaus. Nach Auffassung der Kammer stellt das Angebot auf konkrete Sachverhalte ab. Damit erreicht es einen hohen Grad an Individualisierung. Diese, so das Gericht weiter, gehe über das Format eines klassischen Formularhandbuchs oder über eine digitale Formulardatenbank hinaus.
-
Unlautere Werbung: Zudem wertete die Kammer die Werbung für die Plattform als unlauter im Sinne der §§ 3 und 5 UWG. Danach erzeugen Formulierungen wie „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ oder „günstiger und schneller als der Anwalt“ bei den angesprochenen Verkehrskreisen Erwartungen, die über bloße Hilfen beim Erstellen von Verträgen hinausgehen. Auch die Hinweise der Klägerin in ihren AGB halfen der Beklagten nicht. Die Beklagte bewerbe ihr Produkt nämlich auch gezielt als Alternative zum Rechtsanwalt, so das LG.
Update |
09.09.2021 |
BGH: Digitaler Rechtsdokumente-Generator keine unerlaubte Rechtsdienstleistung | |
![]() |
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt grundsätzlich nur bestimmten Berufsgruppen und Einrichtungen, rechtlichen Rat zu erteilen. Durch die voranschreitende Digitalisierung wird es jedoch immer schwerer, hier die Grenzen zu ziehen. So hatte auch ein Verlag seinen Kunden eine „digitale Rechtsabteilung“ bereitgestellt. Ob dies eine unerlaubte Rechtsleistung ist, die einen Wettbewerbsverstoß begründet, hat nun der I. Zivilsenat des BGH entschieden. mehr … |
OLG Köln: Vertragsgenerator keine Rechtsdienstleistung | |
![]() |
Der Vertrieb von digitalen Vertragsgeneratoren ist rechtlich umstritten. Offen ist vor allem, wo die Rechtsberatung beginnt. So hatte das LG Köln die Software „smart law“ als Rechtsdienstleistung gesehen, die eine Anwaltszulassung voraussetzt. Das OLG Köln sah dies anders und hob die Entscheidung der Ausgangsinstanz auf. mehr …
|
Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
![]() |
Zeit für neue Perspektiven Rethinking Law
Die neue Zeitschrift bietet das entscheidende Know-how zu den Themen Legal Tech & Innovation, Digital Economy & Recht, Change Management & New Work und Business Organization. Die Besonderheiten:
|
Verlagsprogramm |
Legal Tech - aktuell |
27.11.2019 |
BGH: „Mietright“ ist noch erlaubte Inkassotätigkeit | |
![]() |
Sogenannte Legal Techs sind im Vormarsch. Das gilt auch für das Berliner Startup „LexFox“. Dieses will Mietern unter anderem bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse helfen. Doch wann betreiben solche Unternehmen unerlaubte Rechtsberatung? Hierüber hat nun der BGH aktuell entschieden. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht