Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Das Foto zeigt ein während der Corona-Krise geschlossenes Einkaufszentrum als Symbolbild (Foto: Stockfotos-MG / stock.adobe.com)
Corona und Störung der Geschäftsgrundlage

LG Lübeck: Werbung für Geschäft in Einkaufszentrum kann auch in Corona-Zeiten zu bezahlen sein

ESV-Redaktion Recht
18.08.2023
Muss die Inhaberin eines Geschäfts, deren Räume sie in einem Einkaufszentrum angemietet hat, auch dann ein Entgelt für Werbung entrichten, wenn das Einkaufszentrum aufgrund von Corona teilweise geschlossen und die Kundenanzahl zeitweise beschränkt war? Hierüber hat das LG Lübeck aktuell entschieden.
In dem Streitfall hatte die Inhaberin eines Geschäfts Flächen in einem Einkaufszentrum in Hamburg gemietet. Die Vermieterin schaltete dort auch Werbung für die Mieterin, wofür diese regelmäßig als Vergütung sogenannte Werbebeiträge an die Vermieterin entrichtete. Deren Höhe war an den Umsatz des Geschäfts gekoppelt. Aufgrund von Corona war das Einkaufszentrum allerdings teilweise geschlossen. Zeitweise war auch die Kundenanzahl eingeschränkt.

Dies veranlasste die Vermieterin dazu, die Miete im Rahmen einer Vertragsanpassung zu senken. Eine Anpassung Werbebeiträge erfolgte allerdings nicht. Da die Geschäftsinhaberin die Zahlung von Werbevergütungen von insgesamt 34.000 Euro verweigerte, weil sie auch hier eine Vertragsanpassung verlangte, klagte das Einkaufszentrum die Vergütungen vor dem LG Lübeck ein.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


LG Lübeck: Vertrag ist wegen Koppelung von Werbebeiträgen und Umsatz nicht anzupassen

Die Klage hatte Erfolg. Demnach kann die Mieterin keine Vertragsanpassung verlangen. Die tragenden Erwägungen des LG Lübeck:

  • Zur Störung der Geschäftsgrundlage: Nach Auffassung des LG setzt das Recht auf Vertragsanpassung aus dem Aspekt der „Störung der Geschäftsgrundlage“ voraus, dass sich grundlegende Umstände schwerwiegend verändern und die Parteien bei Einbeziehung solcher Umstände andere Konditionen vereinbart hätten.
  • Keine anderen Vertragsbedingungen bei vorheriger Kenntnis von der Pandemie: Insoweit ging das Gericht davon aus, dass die Parteien den Werbevertrag auch dann mit den gleichen Bedingungen abgeschlossen hätten, wenn sie Corona vorausgesehen hätten. Diese Annahme leitete das LG daraus ab, dass die Beitragshöhe für die Werbung an den Umsatz der Mieterin gekoppelt war. Damit, so das LG weiter, hätten die Parteien auch das Risiko von Umsatzeinbußen berücksichtigt.
  • Mieterin auf Werbung angewiesen: Zudem war die Geschäftsinhaberin wegen der reduzierten Besucherzahl im Einkaufszentrum besonders auf Werbung angewiesen, führte das Gericht abschließend aus.
Die Entscheidung ist laut der aktuellen Pressemeldung des LG Lübeck nicht rechtskräftig.

Quelle: PM des LG Lübeck vom 10.08.2023 zum Urteil vom 07.07.2023 – O 125/22 


Aktuelles Gewerberaummietrecht

Dr. Rainer Burbulla

Für Praktiker ist es eine Herausforderung, sich schnell in die komplexe Materie des Gewerberaummietrechts einzuarbeiten und damit auf den aktuellen (Rechtsprechungs-) Stand zu bringen.

Dieses Werk erleichtert den Einstieg in die Materie. Entsprechend ihrer praktischen Bedeutung werden die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen behandelt und anhand von Praxishinweisen und Hinweisen zur Vertragsgestaltung erläutert. Schwerpunkte der Darstellung sind:

  • AbgrenzungsfragenSchriftform des Mietvertrages und ABG's
  • Gewährleistung und Störung der Geschäftsgrundlage
  • MiethöheNeben- und Betriebskosten
  • Laufzeit des Mietvertrages und Betriebspflichten
  • Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses sowie Prozessrecht

Dr. Rainer Burbulla ist Rechtsanwalt in Düsseldorf. Seit Beginn seiner Tätigkeit ist er umfassend auf dem Gebiet des Gewerberaummietrechts sowohl vertragsgestaltend als auch forensisch tätig. Er ist u.a. Mitautor des ebenfalls im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Handbuchs des Immobilienrechts. Darüber hinaus ist er u.a. Referent bei der International Real Estate Business School an der Universität Regensburg (IREBS).

Webinartipp: Besuchen Sie zum Thema auch das Webinar „Gewerberaummietrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Vertragsgestaltung“ am 8.11.2023 mit Dr. Rainer Burbulla. Gleich informieren und anmelden: www.ESV-Akademie.de/gewerberaum.

Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht


(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht