
LG München I entscheidet über Rechte am Namen der Popgruppe „Dschinghis Khan“
Den Kläger störten die Auftritte des ehemaligen Leadsängers anfangs nicht, weil diese vorwiegend in Osteuropa stattfinden. Aufgrund der Fußball- WM in Moskau 2018 belebte der Kläger das Projekt „Dschinghis Khan“ allerdings wieder. Hierzu schrieb er den Hit „Moskau“ zu einem Fußball-Song um. Demgegenüber versuchte der Beklagte Auftritte der neuen Formation des Klägers im deutschen Fernsehen zu verhindern. Hierbei berief er sich auf seine Wort-/Bildmarke „Dschinghis Khan“.
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Kläger: Rechte an „Dschinghis Khan“ liegen beim Schöpfer
Beklagter: Im Zweifel gehören die Rechte allen Bandmitgliedern gemeinsam
LG München I: Kläger hat als Schöpfer das alleinige Unternehmenskennzeichenrecht
- Produzent und Schöpfer ist der Kläger: Der Kläger ist maßgeblicher Produzent und Schöpfer des musikalischen Projekts „Dschinghis Khan“. Daraus folgt sein alleiniges Unternehmenskennzeichenrecht an der streitgegenständlichen Bezeichnung.
- Kein Erlöschen des Kennzeichenrechts durch Auflösung: Weil nach wie vor noch Tonträger der ursprünglichen Band weiterverkauft werden, führte die Auflösung der Gruppe auch nicht zum Verlust des Kennzeichenrechts. Diese Rechtsfolge ist dem Münchner Gericht zufolge auch den Besonderheiten der Musikbranche geschuldet – mit der Folge, dass die Auflösung einer Band nicht automatisch zum Erlöschen von Rechten an Kennzeichen führt.
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Im Wortlaut § 5 MarkenG – Geschäftliche Bezeichnungen |
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht