Lindt gewinnt gegen Haribo: Goldbären sind sich nicht zu ähnlich
Keine Markenrechtsverletzung durch Schokogoldbären
BGH: Vergleich von Wortmarke und Schokoladenform
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„Teddy”, „Schokoladen-Bär” oder „Schokoladen-Teddy”
Eine unlautere Nachahmung sah das Gericht in dem Bären von Lindt ebenfalls nicht. § 4 Nr. 9 UWG verlange eine ausreichende Ähnlichkeit, an der es bei den Gummibärchen und dem Schokobären fehle.
Die Entscheidung des BGH ist von grundlegender Bedeutung, für all diejenigen Streitigkeiten, bei denen sich Wortmarke und Produktform gegenüberstehen. (ESV/akb).
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Literaturhinweise zum Thema Markenrecht
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht