
Liste der Berufskrankheiten-Verordnung um drei Krankheiten erweitert
Die neu aufgenommen Erkrankungen
Neu aufgenommen in die Liste der Berufskrankheiten-Verordnung wurden folgende Erkrankungen:
- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige und intensive Belastung
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
- Gonarthrose bei Fußballprofis
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Bisherige Anerkennung als „Wie-Berufskrankheit“
Bisher konnten die obigen Erkrankungen als sogenannte „Wie-Berufskrankheiten“ nach § 9 Absatz 2 SGB VIII anerkannt werden, um die Zeit zwischen den wissenschaftlichen Empfehlungen des ÄSVB und dem Inkrafttreten der erweiterten Liste der Berufskrankheiten-Verordnung zu überbrücken.
Meldepflicht
Ärzte müssen einen etwaigen Verdacht auf eine der benannten Krankheiten dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ebenso können sich Betroffene jederzeit dort melden.
„Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ noch nicht aufgenommen
Wie das BMAS weiter mitteilt, ist die Aufnahme des „Parkinson-Syndroms durch Pestizide“ in die Berufskrankheiten-Verordnung aktuell noch nicht möglich. Hierzu will der ÄSVB noch einige Fragen klären. Allerdings kann auch diese Krankheit schon jetzt als „Wie-Berufskrankheit“ (siehe oben) anerkannt werden.
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(ESV/bp)
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