Lobbyregistergesetz: Eine Bestandaufnahme aus der Sicht von NPOs
Das deutsche Lobbyregister ist nach Einschätzung von Mattheo Dominik Ens „kein zahnloser Tiger, sondern ein guter erster Schritt mit dem Ziel der Erfüllung einer wichtigen Transparenzfunktion zur Wahrung des demokratischen Prozesses bei der politischen Willensbildung“. Der Rechtsanwalt spricht sich allerdings für eine Harmonisierung mit dem europäischen Standard aus. Insbesondere für den gemeinnützigen Sektor könnten neue Regelungen zur Veröffentlichung von Spenderinnen und Spendern von großem Interesse sein.
Für Spenden aus dem Jahr 2021, die erstmalig zum 28.2.2022 einzutragen waren, bestand noch die Möglichkeit, die Angaben zu den natürlichen Personen zu anonymisieren, da mangels rückwirkender Einwilligungsmöglichkeit eine andere DSGVO-konforme Regelung nicht in Betracht kam. Zum 30.6.2023 müssen jedoch alle Lobbyakteure ihre Eintragungen aktualisieren und alle Spenderinnen und Spender des Jahres 2022 mit Klarnamen veröffentlichen.
Kritisiert wurde auch, dass oft nicht ersichtlich ist, für wen oder wozu genau die Interessensvertretenden tätig sind. Schließlich seien keine genauen Angaben dazu zu machen, bei welchen Gesetzgebungsverfahren die Interessensvertretenden tatsächlich Einfluss nehmen wollen. Der genaue Auftrag eines Lobbyakteurs und dessen finanzielles Volumen müssen nicht transparent gemacht werden. Im Vergleich mit dem Transparenzregister der EU sei das deutsche Lobbyregister daher anpassungsbedürftig, resümiert Mattheo Dominik Ens.
Rund 6.000 Lobbyakteure sind nach aktuellem Stand eingetragen, darunter 85 Prozent juristische Personen und 5,4 Prozent natürliche Personen.
Den vollständigen Text lesen Sie in der Stiftung&Sponsoring 03.23. Der Beitrag erschien vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen des Bundestags vom 20.6.2023 zur Änderung des Lobbyregistergesetzes.
Stiftung&SponsoringErfolgreich stiften |
| Gesetzentwurf | 21.06.2023 |
| Lobbyregister soll aussagekräftiger werden – Gesetzentwurf vorgelegt | |
| Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vorgelegt. Der Entwurf soll am 23.6.2023 in erster Lesung beraten werden, teilt der Informationsdienst des Bundestags jetzt mit. mehr … | |
Programmbereich: Management und Wirtschaft