
LSG Niedersachsen-Bremen: Keine Vergütung von Corona-Tests während einer laufenden Abrechnungsprüfung
Antragsteller: Zurückhaltung der Zahlung ist existenzgefährdend
Kassenärztliche Vereinigung: Keine Leistungen während laufender Prüfung
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LSG Niedersachsen-Bremen: Nur die streng formal korrekte Abrechnung ermöglicht eine ordnungsgemäße Qualitätssicherung
Das LSG schloss sich der Auffassung der KVN an – und zwar im Wesentlichen mit folgenden Überlegungen:
- Kernelement der Kontrolle: Die Kontrolle von Leistungserbringern im Bereich Medizin unterliegt als Kern-Element streng formalen Regeln, die auch der Leistungserbringer zwingend einzuhalten hat.
- Qualitätssicherung: Erste die formal korrekte Abrechnung ermöglicht im Massenabrechnungsverfahren eine Qualitätssicherung.
- Konsequenzen von Verstößen: Verstöße der Leistungserbringer gegen die Abrechnungsregelungen können zum vollen Ausfall der Entgeltansprüche führen.
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Die oberste Instanz im Sozialrecht
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(ESV/bp)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung