
Neue Pflichten für Hersteller und Einzelhändler bei Produkten mit digitalen Komponenten
Die Adressaten der neuen Vorgaben und deren Pflichten
Welche Produkte dem CRA unterliegen
- Smartphones, Smartwatches und Smarthomeprodukte, wie Babymonitore,
- Computer, Laptops und Mikroprozessoren,
- vernetztes Spielzeug,
- reine Softwareprodukte, zum Beispiel Buchhaltungssoftware oder Computerspiele,
- mobile Apps,
- oder Firewalls.
Produktkategorien
Während Standardprodukte vom Hersteller selbst bewertet werden können, müssen Produkte der beiden letzten Produktkategorien strengere Konformitätsbewertungsverfahren absolvieren. Darüber hinaus differenziert der CRA wie folgt:
- Wichtige Produkte: Hierzu zählen Passwortmanager oder Firewalls. Die Vorgaben herfür finden sich im Anhang III. Produktkategorien, die der Klasse 1 des Anhangs III zugeordnet sind, kann der Hersteller nach einer harmonisierten europäischen Norm selbst bewerten.
- Kritische Produkte: Hierunter fallen Smartcards oder intelligente Zähler (Smartmeter), deren Vorgaben im Anhang IV zu finden sind.
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Die neuen Pflichten und grundlegende Prinzipien
- Risikobewertung: Hersteller müssen eventuelle Cybersicherheitsrisiken für ihre Produkte aufzeigen und die Risiken bewerten.
- Secure by Design: Die Einbeziehung erfolgt nach dem Grundsatz „secure by design“. Demnach ist sicherzustellen, dass die mit dem Produkt gespeicherten oder übertragenen Daten verschlüsselt sind und eine kleine Angriffsfläche bieten.
- Secure by default: Nach dem Prinzip „secure by default“ müssen die Standardeinstellungen von vernetzten Produkten die Sicherheit zum Beispiel durch Verbote von schwachen Standardpasswörtern ebenso erhöhen wie duch automatische Installationen von Sicherheitsupdates.
- Software Bill of Materials (SBOM): Eine „Software Bill of Materials“ listet strukturiert die Komponenten einer Software sowie ihre Beziehungen innerhalb der Softwarelieferkette auf. Sie beschreibt, welche Bibliotheken und weitere Softwarekomponenten das Produkt benutzt. Zwar schreibt der CRA das Erstellen einer SBOM vor – allerdings muss diese nicht veröffentlicht werden.
- Nachweis der Anforderungen: Um nachzuweisen, dass das Produkt die Anforderungen des CRA erfüllt, ist eine Konformitätserklärung vorzulegen. Welche Art der Konformitätsbewertung anzuwenden ist, ist von der von der Produktkategorie abhängig. Bei der Mehrzahl der Produkte reicht eine Selbstbewertung des Herstellers aus. Bei wenigen Kategorien ist der Nachweis durch eine notifizierte Drittstelle zu erbringen.
Meldeplattform für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle
Unterstützung durch das BSI
- Teil 1: In den sogenannten „General Requirements“ stellt das BSI die allgemeinen Anforderungen an die Adressaten zusammen.
- Teil 2: In den „Software Bill of Materials (SBOM)“ – siehe oben – finden sich formelle und fachliche Vorgaben für SBOM.
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Teil 3: Schließlich beschreiben die „Vulnerability Reports and Notifications“ den Umgang mit Schwachstellenmeldungen.
Besondere Hilfen für KMUs, Start-Ups oder Kleinstunternehmen
Der weitere Fahrplan
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11.06.2025: Konformitätsbewertungsstellen müssen die Erfüllung der Anforderungen des CRA bewerten
- 11.09.2026: Meldepflicht für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle
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11.12.2027: Alle CRA-Anforderungen sind einzuhalten
Quellen:
- Online-Seiten des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI)
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht