
EU-Cybersicherheitspaket passiert Rat der Europäischen Union
Die Cybersolidaritätsverordnung
Warnsystem für Cybersicherheit
Gegenstand des Warnsystems sind die sogenannten Cyber-Knotenpunkte, ein Cyber-Notfallmechanismus sowie ein Überprüfungsmechanismus.
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Tests von Einrichtungen in hochkritischen Sektoren – wie etwa im Gesundheitsbereich, im Verkehr oder bei der Energieversorgung – und zwar im Hinblick auf potenzielle Schwachstellen auf der Basis von gemeinsamen Risikoszenarien und -methoden;
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den Aufbau von neuen EU-Cybersicherheitsreserven mit Notdiensten des Privatsektors. Die Dienste sollen bei erheblichen oder großen Cybersicherheitsvorfällen auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU eingreifen können,
- den gegenseitigen technischen Support.
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Die gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit
Die gezielte Änderung betrifft die Cyberresilienz der EU. Diese soll dadurch gestärkt werden, dass es künftig europäische Zertifizierungssysteme für sogenannte „verwaltete Sicherheitsdienste“ geben kann. So erkennt der neue Rechtsakt an, dass die „verwalteten Sicherheitsdienste“ bei der Prävention und Erkennung von Cybersicherheitsvorfällen und bei der Reaktion darauf an Relevanz gewinnen. Diese Dienste können beispielsweise bei der Bewältigung von Vorfällen helfen, Penetrationstests oder Sicherheitschecks durchführen und im Zusammenhang mit technischer Unterstützung beraten.
Gleichzeitig soll damit eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindert werden, denn einige Mitgliedstaaten haben schon mit dem Aufbau von nationalen Zertifizierungssystemen für vergleichbare Sicherheitsdienste begonnen.
Wie es weitergeht
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2 in 1 für sichere Daten Handbuch Datenschutz und IT-SicherheitDie DS-GVO und das BDSG (neu) haben den Datenschutz auf neue Grundlagen gestellt. In der Praxis allerdings fordern die oft unterschiedlichen Auslegungen mancher Normen viele Unternehmen weiter massiv heraus – auch mit Blick auf deutlich erhöhte Bußgelder, die von den Aufsichtsbehörden bereits mehrfach verhängt wurden.Recht und IT systematisch verknüpft: Die 2. Auflage des von SCHLÄGER/THODE herausgegebenen Praxishandbuchs stellt Ihnen die wichtigsten Entwicklungen, zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und bereits bewährte erste Best-Practices prägnant zusammen. Alle relevanten juristischen und IT-sicherheitsrelevante Fragen werden dabei konsequent entlang der wichtigsten Praxisthemen verknüpft:
"Als Lern- und Nachschlagewerk gehört das Handbuch in den Handapparat eines Datenschutzbeauftragten." Dr. Philipp Kramer in: Datenschutz-Berater, 6/2018 "Das ausgezeichnete Handbuch ist Pflichtlektüre (...). Das neue, sehr informative Handbuch bietet einen profunden und systematischen Überblick über sämtliche Bereiche des neuen Datenschutzrechts für die Praxis." In: www.juralit.com "Betriebliche Datenschutzbeauftragte, IT-Administratoren, Unternehmensleitungen sowie Betriebs- und Personalräte (…) sind mit dem vorliegenden Handbuch sehr gut beraten und in der alltäglichen Datenschutzpraxis bestens aufgestellt." In: Kommunikation & Recht (K&R), 10/2019 "… eine praxisorientierte Veröffentlichung mit hohem Nutzwert." In: Controller Magazin (CM), 6/2018 |
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Neue Pflichten für Hersteller und Einzelhändler bei Produkten mit digitalen Komponenten | |
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Mit der Cyberresilienz-Verordnung – auch als Cyber Resilience Act (CRA) bezeichnet – ist im Dezember 2024 die erste europäische Regelung in Kraft getreten, die die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für digital vernetzte Produkte festlegt. Die Neuregelung gilt für alle Produkte mit Digital-Komponenten, die in der EU erhältlich sind. Betroffene Hersteller und Einzelhändler müssen die neuen Vorgaben bis Mitte Dezember 2027 Zeit schrittweise vollständig erfüllen. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht