Neues aus der Finanzverwaltung
Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 06.02.2020 zum Urteil des EuGH vom 29.06.2017 - C-288/16, L.C. geäußert, wonach die Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nur gewährt werden kann, wenn der Frachtführer diese unmittelbar an den Absender oder den Empfänger der Gegenstände erbringt.BMF-Schreiben vom 06.02.2020 – III C 3 - S 7156/19/10002 :001
Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
Im Schreiben vom 05.02.2020 hat das BMF zum Urteil des BFH vom 1.08.2019 - VI R 32/18 zu der in verschiedenen Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder anderen steuerbegünstigenden Normen des Einkommensteuergesetzes enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung Stellung genommen.Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, nach der nur freiwillige Arbeitgeberleistungen, also Leistungen, die der Arbeitgeber arbeitsrechtlich nicht schuldet, zusätzlich in diesem Sinne erbracht werden konnten.
Im Vorgriff auf eine entsprechende Gesetzesänderung gilt nach diesem Schreiben (Nichtanwendungserlass) abweichend von der neuen BFH-Rechtsprechung und über den Einzelfall hinaus zur Gewährleistung der Kontinuität der Rechtsanwendung weiterhin Folgendes:
Im Sinne des Einkommensteuergesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht, wenn
- die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
- der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
- die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und
- bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.
Dies gilt hiernach im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung unabhängig davon, ob der Arbeitslohn tarifgebunden ist.
Es sind nach dem Schreiben somit im gesamten Lohn- und Einkommensteuerrecht nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerbegünstigt.
BMF-Schreiben vom 05.02.2020 – IV C 5 - S 2334/19/10017 :002
Aktuelle Meldungen |
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Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG
Das BMF hat mit Schreiben vom 29.01.2020 den Basiszins zum 02.01.2020 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß § 18 InvStG erforderlich ist.BMF-Schreiben vom 29.01.2020 – IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :001
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Mit Schreiben vom 31.01.2020 hat das BMF einen Hinweis auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bekannt gemacht. Danach hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.BMF-Schreiben vom 31.01.2020 – IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :001
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut – Liste der amtlichen Beschaffungsstellen
Das BMF hat mit Schreiben vom 30.01.2020 die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2020 bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 30.01.2020 – III C 3 - S 7492/19/10001 :002
Angaben zu Konsignationslagern (§ 6b UStG) in der Zusammenfassenden Meldung
Im Schreiben vom 28.01.2020 hat das BMF das Verfahren zur Meldung zur Lieferung von Gegenständen, die im Rahmen eines Konsignationslagers (§ 6b UStG) in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert werden und der Abnehmer der Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung feststeht sowie jeder Änderung dieser für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2019 erläutert.BMF-Schreiben vom 28.01.2020 – III C 5 - S 7427-b/19/10001 :002
Gebäudesachwert nach § 190 BewG - Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
Das BMF hat mit Schreiben vom 28.01.2020 gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.BMF-Schreiben vom 28.01.2020 – IV C 7 - S 3225/20/10001 :001
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
Mit Schreiben vom 28.01.2020 hat das BMF eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2020 bekannt gemacht.BMF-Schreiben vom 28.01.2020 – IV B 6 - S 1315/19/10030 :015
Absenkung des Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr
Durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr mit Wirkung ab 01.01.2020 auf 7 % abgesenkt. Im Schreiben vom 21.01.2020 hat das BMF u.a. zu den Auswirkungen der Absenkung des Steuersatzes für die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr Stellung genommen.BMF-Schreiben vom 21.01.2020 – III C 2 - S 7244/19/10002 :009
Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2020 Das Buch bietet dem Praktiker eine kompakte Zusammenstellung der für den Erhebungszeitraum 2020 relevanten amtlichen Texte zur Lohnsteuer: EStG, EStDV, LStDV, LStR. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht