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Aktuelle Anweisungen aus der Finanzverwaltung im Überblick (Foto: hd-design/Fotolia.com)
Verwaltungsanweisungen-Übersicht

Neues aus der Finanzverwaltung

ESV-Redaktion Steuern
22.02.2021
Das BMF hat sich in aktuellen Schreiben u.a. mit Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, den Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und der Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG befasst.

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das BMF hat mit Schreiben vom 19.02.2021 das BMF-Schreiben vom 18.01.2016, BStBl. I 2016, 85 zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer in den Rz. 57, 129a und 324 ergänzt.

BMF-Schreiben vom 19.02.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :007

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 01.01.2021

Mit Schreiben vom 18.02.2021 hat das BMF eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht.

BMF-Schreiben vom 18.02.2021 – IV B 2 - S 1301/07/10017-12

Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG

Mit Schreiben vom 18.02.2021 hat das BMF das Schreiben vom 15.12.2017, BStBl. I 2018, 13 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG ergänzt.

BMF-Schreiben vom 18.02.2021 – IV C 1 - S 2401/19/10003 :001

Aktuelle Meldungen
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Mit Schreiben vom 28.01.2021 hat das BMF den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 30 und § 89 AO geändert.

BMF-Schreiben vom 28.01.2021 – IV A 3 - S 0062/20/10005 :001

Insolvenzordnung - Entscheidung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Das Schreiben des BMF vom 27.01.2021 regelt die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11.01.2002 - IV A 4-S 0550-1/02, BStBl. I 2002, 132.

BMF-Schreiben vom 27.01.2021 – IV A 3 - S 0550/20/10008 :001

Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG

Das BMF hat im Schreiben vom 11.02.2021 zur Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG und dem Urteil des BFH vom 07.07.2020 – VI R 14/18, wonach ein Sachbezug grundsätzlich auch anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen werden kann, wenn eine Ware oder Dienstleistung an Endverbraucher in der Regel nicht vertrieben wird, Stellung genommen.

BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV C 5 – S 2334/19/10024 :003

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021

Mit Schreiben vom 11.02.2021 hat das BMF die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021 veröffentlicht.

BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV A 8 - S 1547/19/10001 :002

Vergütungen für die zeitlich befristete Überlassung sowie Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind

Das BMF hat sich im Schreiben vom 11.02.2021 zu Vergütungen im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG für die zeitlich befristete Überlassung sowie Veräußerung von Rechten geäußert, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind.

BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV B 8 - S 2300/19/10016 :007

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG

Mit Schreiben vom 11.02.2021 hat das BMF eine vorläufige Staatenaustauschliste i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2021 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV B 6 - S 1315/19/10030 :032

Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Das BMF hat sich im Schreiben vom 10.02.2021 zur Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft geäußert.

BMF-Schreiben vom 10.02.2021 – III C 3 - S 7532/19/10010 :003

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

Im Schreiben vom 04.02.2021 hat das BMF zum Urteil des BFH vom 07.02.2018 – XI R 17/17 Stellung genommen. Darin der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.

BMF-Schreiben vom 04.02.2021 – III C 2 - S 7221/19/10004 :001

Gewerbesteuerliche Behandlung außensteuerlicher Hinzurechnungsbeträge

Mit gleich lautenden Erlassen vom 04.02.2021 werden die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015, BStBl. I 2015, 1090 aufgehoben. Darin hatte die Finanzverwaltung zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11.03.2015 - I R 10/14, BStBl. II 2015, 1049 Stellung genommen und entschieden, dass die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind. Diese werden hiermit aufgehoben.

Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 11.03.2015 sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus für Erhebungszeiträume bis einschließlich 2016 allgemein anzuwenden. Für Erhebungszeiträume ab 2017 sind § 7 Satz 7 und § 9 Nr. 3 Satz 1 erster Halbsatz GewStG anzuwenden.

Gleich lautende Erlasse vom 04.02.2021

Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere

Nach dem Schreiben des BMF vom 04.01.2021 wird das Standing Joint Logistics Support Group Headquarters (SJLSG HQ) als NATO-Hauptquartier anerkannt.

BMF-Schreiben vom 08.02.2021 – III C 3 - S 7493/19/10001 :003

Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Das BMF hat mit Schreiben vom 02.02.2021 die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 01.01.2021 bekannt gegeben, welche die Liste in der Fassung des BMF-Schreibens vom 30.01.2020 – III C 3 - S 7492/19/10001 :002 (2020/0095063), BStBl. I 2020, 229 ersetzt.

BMF-Schreiben vom 02.02.2021 – III C 3 - S 7492/19/10001 :003

Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland

Nach dem Schreiben des BMF vom 29.01.2021 ist § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar.

BMF-Schreiben vom 29.01.2021 – III C 2 - S 7419/19/10002 :004


Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019

Die amtliche Richtsatzsammlung für alle steuerberatenden Berufe, die Finanzverwaltung und Unternehmer

Das Bundesministerium der Finanzen hat bundeseinheitliche Richtsätze zur Verprobung und Schätzung von Umsätzen und Gewinnen für das Kalenderjahr 2019 sowie zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für die Kalenderjahre 2019 und 2020 herausgegeben. Diese Broschüre enthält die amtliche Richtsatzsammlung in übersichtlicher und praxisgerechter Form.

Die Richtsätze sind primär ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben, insbesondere im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dienen ferner als Anhaltspunkt, um die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen, zum Beispiel bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Buchführung.


(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht