Neues aus der Finanzverwaltung
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat mit Schreiben vom 19.02.2021 das BMF-Schreiben vom 18.01.2016, BStBl. I 2016, 85 zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer in den Rz. 57, 129a und 324 ergänzt.BMF-Schreiben vom 19.02.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :007
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 01.01.2021
Mit Schreiben vom 18.02.2021 hat das BMF eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht.BMF-Schreiben vom 18.02.2021 – IV B 2 - S 1301/07/10017-12
Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG
Mit Schreiben vom 18.02.2021 hat das BMF das Schreiben vom 15.12.2017, BStBl. I 2018, 13 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG ergänzt.BMF-Schreiben vom 18.02.2021 – IV C 1 - S 2401/19/10003 :001
Aktuelle Meldungen |
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit Schreiben vom 28.01.2021 hat das BMF den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 30 und § 89 AO geändert.BMF-Schreiben vom 28.01.2021 – IV A 3 - S 0062/20/10005 :001
Insolvenzordnung - Entscheidung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan
Das Schreiben des BMF vom 27.01.2021 regelt die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11.01.2002 - IV A 4-S 0550-1/02, BStBl. I 2002, 132.BMF-Schreiben vom 27.01.2021 – IV A 3 - S 0550/20/10008 :001
Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG
Das BMF hat im Schreiben vom 11.02.2021 zur Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG und dem Urteil des BFH vom 07.07.2020 – VI R 14/18, wonach ein Sachbezug grundsätzlich auch anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen werden kann, wenn eine Ware oder Dienstleistung an Endverbraucher in der Regel nicht vertrieben wird, Stellung genommen.BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV C 5 – S 2334/19/10024 :003
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021
Mit Schreiben vom 11.02.2021 hat das BMF die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021 veröffentlicht.BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV A 8 - S 1547/19/10001 :002
Vergütungen für die zeitlich befristete Überlassung sowie Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind
Das BMF hat sich im Schreiben vom 11.02.2021 zu Vergütungen im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG für die zeitlich befristete Überlassung sowie Veräußerung von Rechten geäußert, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind.BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV B 8 - S 2300/19/10016 :007
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG
Mit Schreiben vom 11.02.2021 hat das BMF eine vorläufige Staatenaustauschliste i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2021 bekannt gemacht.BMF-Schreiben vom 11.02.2021 – IV B 6 - S 1315/19/10030 :032
Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
Das BMF hat sich im Schreiben vom 10.02.2021 zur Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft geäußert.BMF-Schreiben vom 10.02.2021 – III C 3 - S 7532/19/10010 :003
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Im Schreiben vom 04.02.2021 hat das BMF zum Urteil des BFH vom 07.02.2018 – XI R 17/17 Stellung genommen. Darin der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.BMF-Schreiben vom 04.02.2021 – III C 2 - S 7221/19/10004 :001
Gewerbesteuerliche Behandlung außensteuerlicher Hinzurechnungsbeträge
Mit gleich lautenden Erlassen vom 04.02.2021 werden die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015, BStBl. I 2015, 1090 aufgehoben. Darin hatte die Finanzverwaltung zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11.03.2015 - I R 10/14, BStBl. II 2015, 1049 Stellung genommen und entschieden, dass die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind. Diese werden hiermit aufgehoben.Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 11.03.2015 sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus für Erhebungszeiträume bis einschließlich 2016 allgemein anzuwenden. Für Erhebungszeiträume ab 2017 sind § 7 Satz 7 und § 9 Nr. 3 Satz 1 erster Halbsatz GewStG anzuwenden.
Gleich lautende Erlasse vom 04.02.2021
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere
Nach dem Schreiben des BMF vom 04.01.2021 wird das Standing Joint Logistics Support Group Headquarters (SJLSG HQ) als NATO-Hauptquartier anerkannt.BMF-Schreiben vom 08.02.2021 – III C 3 - S 7493/19/10001 :003
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Das BMF hat mit Schreiben vom 02.02.2021 die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 01.01.2021 bekannt gegeben, welche die Liste in der Fassung des BMF-Schreibens vom 30.01.2020 – III C 3 - S 7492/19/10001 :002 (2020/0095063), BStBl. I 2020, 229 ersetzt.BMF-Schreiben vom 02.02.2021 – III C 3 - S 7492/19/10001 :003
Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
Nach dem Schreiben des BMF vom 29.01.2021 ist § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar.BMF-Schreiben vom 29.01.2021 – III C 2 - S 7419/19/10002 :004
Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019 Die amtliche Richtsatzsammlung für alle steuerberatenden Berufe, die Finanzverwaltung und Unternehmer |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht