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EuGH verbietet das Verbringen von wöchentlichen Ruhezeiten im LKW (Foto: G. Fessy, CJUE und AllebaziB)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Luxemburg, Leipzig, Neustadt a.d. Weinstraße und Osnabrück

ESV-Redaktion Recht
22.12.2017
Der EuGH hat sich zu wöchentlichen Ruhezeiten für LKW-Fahrer geäußert. Mit den letzen anhängigen Verfahren in Sachen Elbvertiefung hat sich das BVerwG befasst. Weitere Entscheidungen haben das Verbot einer Gefrierzellentherapie und die Verfassungsmäßigeit der Richterbesoldung in Niedersachsen zum Gegenstand.

EuGH: Keine wöchentlichen Ruhezeiten im LKW

LKW-Fahrer im Straßentransportsektor dürfen ihre wöchentlichen Ruhezeiten nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell entschieden. Geklagt hatte das Transportunternehmen Vaditrans mit Sitz in Belgien. Das Unternehmen wollte sich gegen einen Königlichen Erlass wehren, der Grundlage einer Geldbuße von 1.800 Euro war. Der Raad van State - Staatsrat, Belgien – sollte den Erlass für nichtig erklären. Nach Auffassung von Vaditrans verstößt der Königliche Erlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen, weil er die Einlegung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug verbiete und ahndet, obwohl die einschlägige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kein solches Verbot vorsehen würde. Dem folgt der EuGH nicht. Danach verpflichtet die fragliche Unionsverordnung die Fahrer dazu, eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden einzuhalten. Eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann der Fahrer hingegen freiwillig im LKW verbringen, wenn dieser über eine Schlafkabine verfügt. 

Quelle: PM des EuGH vom 20.12.2017 - zum Urteil vom selben Tag - AZ: C-102/16

Vorfahrt für aktuelle Entscheidungen
Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital.de, herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts und seinen Nebengebieten, zudem gibt es gesonderte Entscheidungen als Leitsätze.

BVerwG: Letzte Klagewelle gegen Elbvertiefung verebbt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in vier Parallelverfahren die Klagen von Privateigentümern gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgewiesen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde habe zu Recht angenommen, dass das Ausbauvorhaben die Standsicherheit des Elbhangs nicht gefährdet, so die Leipziger Richter. Ebenso wenig würden von dem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit oder des Eigentums, etwa durch Bau- und Schiffsverkehrslärm ausgehen oder Erschütterungen drohen. Auch die Annahme, der Behörde, dass die Fahrrinnenanpassung nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz  für die Kläger in Övelgönne habe, ließ der Richtspruch unbeanstandet. Gleiches gilt für die Wahl des Standortes für den neuen Leuchtturm der Richtfeuerlinie Blankenese. Diesem, so das Gericht, habe eine fehlerfreie Abwägungsentscheidung zugrunde gelegen. Damit sind beim BVerwG aktuell keine Klagen mehr gegen die Anpassung der Fahrrinne anhängig.

Quelle: PM des BVerwG vom 19.12.2017 zu den Urteilen vom selben Tag – AZ: 7 A 6.17; 7 A 7.17; 7 A 9.17; 7 A 10.17  

Elbvertiefung 04.12.2017
Elbvertiefung: Städte und Elbfischer scheitern vor dem BVerwG
Die Streitigkeiten über die geplante Elbvertiefung ziehen sich nun schon über 15 Jahre lang hin. In den aktuell entschiedenen Fällen ging es um Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb-und Küstenfischern. mehr …

Wasserrecht in aller Tiefe
Die 2. Auflage des Berendes/Frenz/Müggenborg, Wasserhaushaltsgesetz Kommentar, stellt Ihnen eine umfassende und praxisorientierte WHG-Kommentierung zur Verfügung: Nach weitreichenden Neuregelungendes WHG, die durch europäisches Recht notwendig geworden sind, finden Sie alle Inhalte auf aktuellem Stand. Das Werk bereitet die neueste Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG umfassend für Sie auf.

VG Neustadt a.d. Weinstraße: Untersagung von Gefrierzellentherapie rechtmäßig

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt a. d. Weinstraße hat das Land Rheinland-Pfalz einem Arzt zu Recht die Herstellung von Gefrierzellen zur späteren Anwendung bei Menschen untersagt. Gleiches gilt für die Anwendung bereits hergestellter Gefrierzellen bei Menschen. Der Kläger ist Chefarzt einer Klinik im Landkreis Südliche Weinstraße. Die Klinik hatte sich schon vor mehr als 25 Jahren auf die Frischzellentherapie spezialisiert. Hierbei werden dem Patienten lebende Tierzellen injiziert, die in der Regel von Schafsföten stammen. Die Anwendung dieser Therapie, die eine revitalisierende Wirkung verspricht, ist aufgrund von besonderen immunologischen und infektionsbedingten Risiken für den Patienten umstritten, zumal wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise in der medizinischen Wissenschaft fehlen, so das Gericht. Danach sind die beanstandeten Gefrierzellen bedenkliche Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes. 

Quelle: PM des VG Neustadt vom 19.12.2017 zum Urteil vom selben Tag – AZ: 5 K 903/16.NW

Monat für Monat die aktuelle Rechtsprechung zum Krankenhausrecht
Die Fachzeitschrift KRS, Schriftleitung Dr. jur. Behrend Behrends, informiert Sie monatlich über die wichtigsten Entscheidungen der obersten Gerichte und über richtungweisende Entscheidungen der unteren Instanzen. Zuverlässig abgedeckt werden u. a. das Krankenhausfinanzierungs- und -entgeltrecht, das Vertrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung oder das Arbeitsrecht und das Steuerrecht. KRS ist auch als eJournal erhältlich.

VG Osnabrück: Richterbesoldung nach R1 verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück wird dem BVerfG die Frage vorlegen, ob die Richterbesoldung in Niedersachen nach R1 in den Jahren 2009 bis 2013 und 2016 auch unter Berücksichtigung der Kürzungen der Beihilfe- und Versorgungsleistungen mit dem Alimentationsprinzip nach Art. 33 Absatz 5 GG, vereinbar war. Das VG vertritt die Auffassung, dass in dem genannten Zeitraum Unteralimentationen vorlagen. Nach den vom BVerfG entwickelten drei Prüfungsstufen liege die Differenz zwischen Richterbesoldung und der Entwicklung des Nominallohnindex, des Verbraucherpreisindex sowie der Entwicklung der Tariflöhne oberhalb der Grenze von 5 Prozent. Für die übrigen Jahre, so das Gericht, werde der Schwellenwert bei zwei der maßgeblichen Parameter teilweise evident überschritten. Dies reicht dem Gericht zufolge aus, um die beiden weiteren Stufen zu prüfen. So würden die Reduzierung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen, der Vergleich zur Privatwirtschaft, die Einstellungssituation und auch der europaweite Vergleich, darauf hindeuten, dass die R-1-Besoldung in den betreffenden Zeiten unzureichend war.

Quelle: PM des VG Osnabrück Nr. 29/2017 vom 18.12.2017 zum Beschluss vom 15.12.2017 - AZ: 3 A 110/15

Beamtenbesoldung 18.12.2017
Schäfer: Angemessene Besoldung als Verfassungsgebot
Im April 2017 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Besoldung niedersächsischer Beamter teilweise verfassungswidrig war. Ann-Kathrin Schäfer geht der Frage nach, ob welcher Handlungsbedarf hieraus abzuleiten ist und ob die angemessene Besoldung ein Verfassungsgebot ist. mehr …

Siehe auch: Ann-Kathrin Schäfer - Ein attraktiver öffentlicher Dienst setzt eine amtsangemessene Alimentation voraus 



Wissenschaftlich fundiert und an der Rechtsprechung orientiert
Mit der Datenbank Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD) erhalten Sie als Praktiker im öffentlichen Dienst die bestmögliche Unterstützung für rechtssichere Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Seit Jahrzehnten gilt das von Prof. Dr. Walther Fürst, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D., begründete Werk als einer der renommiertesten und umfassendsten Kommentare zum Dienstrecht der Beamten, Richter und Soldaten.


(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht