
Elbvertiefung: Städte und Elbfischer scheitern vor dem BVerwG
- Dabei ging es um den Schutz des sehr seltenen Schierlings-Wasserfenchels. Die Planer hatten versucht, eine Ausgleichsfläche, die Hamburg für diese Pflanze ohnehin hätte anlegen müssen, auch auf die Flächen anzurechnen, die für die Elbvertiefung erforderlich sind.
- Zudem waren die Auswirkungen eines etwaigen höheren Salzgehalts durch die Elbvertiefung Gegenstand eines Verfahrens.
Städte rügen weitere Planungsfehler
- Stadt Otterndorf sieht Hochwasserschutz beeinträchtigt: So befürchtet die Stadt Otterndorf vor allem gravierende Auswirkungen der Flussvertiefung auf den Hochwasserschutz.
- Stadt Cuxhaven sieht ihren Tourismus in Gefahr: Nach Auffassung der Stadt Cuxhaven verursachen die großen Containerfrachter einen hohen Wellenschlag an zwei Flussbädern, der den Tourismus bedroht. Darüber hinaus würde das Watt verschlicken.
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Hafenwirtschaft: Elbvertiefung unverzichtbar
BVerwG: Öffentliches Interesse an Verbesserung des Elbverkehrs überwiegt
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Auswirkungen auf Städte und Tourismuns nicht gravierend genug: So wären die von den Städten befürchteten Auswirkungen der Vertiefung auf Bojenbäder, Badeseen oder Seglerhäfen schon wegen der bereits bestehenden Vorbelastung nicht so gravierend, dass das Abwägungsergebnis hätte anders ausfallen müssen. Gleiches gilt für die Wattflächen, die an die Gemeindegebiete angrenzen und für touristische Zwecke genutzt werden.
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Fangchancen nicht geschützt: Auch die Berufsfischer müssen den etwaigen Wegfall der Fangplätze, der durch das Ausbauvorhaben bedingt ist, hinnehmen. Falls das Vorhaben zu Existenzgefährdungen führt, würden diese aufgrund der Planfeststellungsbeschlüsse entschädigt, so der entsprechende Richterspruch.
Quelle: PM des BVerwG zu drei Urteilen vom 28.11.2017 - AZ: 7 A 1.17; 7 A 3.17; 7 A 17.12
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(ESV/bp)
Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz