
Neues vom Gesetzgeber
Bundesregierung verabschiedet Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit
Am 11.01.2017 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen. Den Entwurf hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebracht.Gegenwärtig beträgt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern durchschnittlich 21 Prozent. Um dem entgegenzuwirken, hat der Entwurf vor allem die Transparenz von Entgeltregelungen im Blick.
Lohngerechtigkeit: Die Kernpunkte der Neuregelung |
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Quelle: PM des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Zum Gesetzesentwurf
Weiterführende Literatur |
Mit dem Jahrbuch des Arbeitsrechts, herausgegeben von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, erhält man Jahr für Jahr ein hervorragendes Nachschlagewerk mit beachtlichem Informationswert. Über das aktuelle Tagesgeschehen hinaus eröffnet es ein Diskussionsforum für arbeitsrechtliche Problemstellungen. Besondere Bedeutung hat deshalb dei umfassende Dokumentation der neueren Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur. Die Abhandlungen von namhaften Repräsentanten des Arbeitsrechts behandeln ein breit gefächertes Themenspektrum. |
Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat zum 01.01.2017 einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Pflegebedürftig sind danach Personen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten in bestimmten Lebensbereichen. Diese sind in § 14 Absatz 2 in den Nummern 1 bis 6 definiert. Zudem hat der Gesetzgeber die folgenden neuen Pflegegrade eingeführt und damit die früheren Pflegestufen ersetzt:Die neuen Pflegegrade |
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Weitere Neuerungen
Zur Bestimmung des Schweregrades findet ein neues Begutachtungsassessment statt. Neben der Berücksichtigung psychischer Krankheiten und Behinderungen werden nun auch Beeinträchtigungen in der Kommunikation erfasst.
Mehr dazu lesen Sie in dem Beitrag:
Auch interessant:
- Pflegebedürftige erhalten höhere Geld- und Sachleistungen Maßgebend ist der Pflegegrad – Keine Schlechterstellung möglich, von Dr. jur. Dieter Leopold, erschienen in der Fachzeitschrift Wege zur Sozialversicherung, WzS, Ausgabe 01/2017
- § 14 PSG II – Begriff der Pflegebedürftigkeit, von Werner Lilge, erschienen in der Fachzeitschrift Wege zur Sozialversicherung, WzS, Ausgabe 08/2016
- Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit auf ESV.info
Weiterführende Literatur |
Der Hauck/Noftz, Kommentar zum Sozialgesetzbuch (SGB) XI: Soziale Pflegeversicherung, überzeugt mit hoher Kompetenz und seinem seit Jahrzehnten anerkannten Konzept. Das Werk enthält und veranschaulicht alle notwendigen Informationen rund um die aktuellen Regelungen und Zusammenhänge des SGB XI zum übrigen Sozialrecht mit praktischen Hinweisen und Ausgewogenheit zur wissenschaftlichen Vertiefung dieses Rechtsgebietes. Sozialrecht für Profis: Mit der Datenbank Hauck/Noftz - Gesamtkommentar, stehen Ihnen sämtliche Inhalte unseres herausragenden SGB-Kommentarwerks in einer komfortablen und laufend aktualisierten Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung. Erstklassige Autoren und Inhalte gewährleisten ein Höchstmaß an Qualität. Diese Datenbank enthält den SGB-Kommentar von Hauck/Noftz inkl. EU-Sozialrecht. Buchen Sie genau die SGB-Teile, die Sie benötigen. |
Cannabis auf Rezept - Gesundheitsausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 18.01.2017 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der noch an einigen Stellen verändert wurde, einstimmig gebilligt.Cannabis: Die zentralen Punkte der Neuregelung |
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Eine wissenschaftliche Begleiterhebung soll zudem die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel erforschen. Eine generelle Freigabe der Droge Cannabis lehnt die Bundesregierung weiter strikt ab
Quelle: „PM hib - heute im bundestag Nr. 20” vom 18.01.2017
Weiterführende Literatur |
Das Buch, Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, von Katrin Just (geb. Fastabend), Richterin am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, und Dr. Egbert Schneider, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, empfiehlt sich als systematische Darstellung des aktuellen Leistungsrechts und aller Ansprüche, die Versicherten zustehen. Die 2. Auflage bringt alle Inhalte auf den aktuellen Rechts- und Gesetzesstand. Die erfahrenen Autoren orientieren sich dabei durchgängig an der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere des Bundessozialgerichts, um größtmögliche Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Der Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) V: Gesetzliche Krankenversicherung, bietet Ihnen einen sicheren Überblick im System der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Werk zeichnet sich durch praxisorientierte Kommentierungen zum SGB V aus. Eine Fülle von Entscheidungshilfen und Informationen zu aktuellen sozial- und rechtspolitischen Entwicklungen erleichtern Ihnen die Gesetzesauslegung in Ihrer täglichen Rechtspraxis. |
Gesundheitsausschuss billigt Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz der Bundesregierung hat den Gesundheitsausschuss des Bundestages passiert. Der Ausschuss hatte vorher noch etwa zwölf Änderungsanträge angenommen, mit denen die große Koalition auf Kritik im Rahmen der Expertenanhörung reagierte. Viele Kritiker waren der Meinung, dass der Entwurf entweder deutlich nachzubessern oder das Vorhaben ganz zu kippen sei.Selbstverwaltungsstärkungsgesetz: Die Maßnahmen des gebillgten Entwurfs |
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Mit dem Gesetzentwurf will das Bundesgesundheitsministerium auf mehrere skandalträchtige Alleingänge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) reagieren.
Auch interessant:
Quelle: PM „hib - heute im bundestag Nr. 44“ vom 25.01.2017
Weiterführende Literatur |
Der Kommentar, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, von Clemens Becher, Ministerialrat a. D. und Frank Plate, Präsident des Bundesversicherungsamts, schafft Ihnen die Möglichkeit, sich schnell, praxisnah und zugleich wissenschaftlich einen Überblick über die Struktur des Selbstverwaltungsrechts der Sozialversicherung zu verschaffen. Das Werk hält die relevanten Informationen für Sie bereit, die Sie für Ihre Arbeit wirklich benötigen: Zum Beispiel, welche Spielräume hat die Selbstverwaltung? Welche Rolle spielen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch die Selbstverwaltung? Oder welche Aufgaben haben der Vorstand oder der Verwaltungsrat in der Krankenversicherung? |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht