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Ob das bisherige Datenschutzniveau erhalten bleibt, ist umstritten (Foto: Weissblick/Fotolia.com)
Datenschutzreform

Neues zum Datenschutz

ESV-Redaktion Recht
29.03.2017
Am 09.03.2017 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Datenschutzrecht, kurz DSAnpUG-EU, beraten. Am Tag darauf hat der Bundesrat einen Beschluss zur Datenschutzreform gefasst. Auch der Innenausschuss des Bundestages war inzwischen aktiv. Eine Chronologie der aktuellen Beratungsergebnisse.
Der Regierungsentwurf soll das deutsche Datenschutzrecht an europäische Vorgaben anpassen. Im Zentrum stehen dabei die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Reform umfasst aber auch die Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016. Hier die wichtigsten Beratungsergebnisse: 

Die Beratungen im Bundestag am 09.03.2017 

Als Hauptkritikpunkte kritallisierten sich bei der ersten Lesung im Bundestag vor allem die geplanten Einschränkungen von Verbraucherrechten heraus. Ebenso wurden die enorme Komplexität und schlechte Verständlichkeit des geplanten neuen BDSG diskutiert.

Am Ende der 45-minütigen Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur Beratung an den federführenden Innenausschuss. Dieser und einige weitere Ausschüsse werden nun über weitere Anpassungen des Entwurfs beraten.

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Die Beratungen im Bundesrat am 10.03.2017

Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, hat der Bundesrat am 10.03.2017 über den Gesetzentwurf beraten. Seine Stellungnahme hat das Gremium in einer 45 Seiten umfassenden Beschluss-Drucksache zusammengefasst. Die Änderungsvorschläge des Ländergremiums befassen sich mehr mit Einzelfragen als mit dem Gesamtkonzept des BDSG-Entwurfs, das die bestehenden Öffnungsklauseln möglichst weit ausreizen will. 

Um die Zustimmung der Ländervertreter zu bekommen, müssen die zuständigen Ausschüsse des Bundestags den Gesetzentwurf nun weiter überarbeiten. 

Anhörung vor Innenausschuss am 27.03.2017

Am 27.03.2017 fand vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung statt. Die Regierungsfraktionen hatten 30 Minuten vor der Sitzung allerdings noch Gesetzesnachbesserungen eingereicht, auf die die Sachverständigen nicht vorbereitet waren. Hierbei wurde sogar kommuniziert, dass der Bundestag das BDSG (neu) in 2. und 3. Lesung noch in der 13. Kalenderwoche abschließend beschließen will.

Die Ergebnisse der Anhörung im Überblick
  • Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e. V., warnte unter anderem vor dem Rufverlust Deutschlands in der Welt, wenn man jetzt ein solch wichtiges Gesetz durch den Bundestag „peitsche”, zumal an vielen Stellen nicht klar sei, ob das nationale Gesetz der europäischen Prüfung Stand halte. Zudem würde durch den derzeitigen Entwurf die Intentionstrias des europäischen Gesetzgebers im Bereich Datenschutz, also Harmonisierung, Stärkung der Betroffenenrechte sowie Schaffung einer effektiven und effizienten Aufsicht, nicht erreicht. Die Opposition stimmte zu. 
  • Im weiteren Verlauf der Anhörung wiesen die Sachverständigen vor allem auf die Rechtsunsicherheiten hin, die europarechtswidrige Passagen hätten. Die Aufsichtsbehörden dürften diese dem EuGH zufolge nicht anwenden. Zudem waren die Betroffenenrechte, wie das Recht auf Löschung oder auf Information, Gegenstand der Kritik. 
  • Prof. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht (Berlin), wies darauf hin, dass die Polizei- und JustizRL nicht zu vergessen sei, die ja im „Windschatten“ der DS-GVO mitfahre. Sie sei bezüglich der Umsetzung textlich oft nur in den jetzigen Entwurf einkopiert, was dazu führe, dass sie an einigen Stellen nicht genau passe.

Erscheint in Kürze
Umgestaltung gezielt einleiten: Das Loseblattwerk, Schaffland/Wiltfang, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), bietet fundierte Kommentierungen zur DS-GVO und zum BSDG. Letztere werden bis zur Neufassung des BSDG aktuell gehalten und dann sukzessive ergänzt bzw. ersetzt. Neben einer leicht verständlichen Synopse zum bisherigen und neuen Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die künftige Rechtslage unter Beachtung des aktuellen Entwurf zum BDSG. Wer lieber digital arbeitet, kann auf die neue Datenbank DATENSCHUTZdigital.de zugreifen.

Ausblick

Voraussichtlich wird der Entwurf auch Regelungen zu Scoring, Videoüberwachung und Beschäftigtendatenschutz enthalten. Ziel der Bundesregierung ist es, eine angepasste Fassung für ein neues BDSG noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. 

Nach alledem ist in der Tat fraglich, ob das hohe datenschutzrechtliche Niveau in Deutschland aufrechterhalten wird. Es wird auch interessant werden, wie sich die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zu den europarechtlich problematischen Regelungen positionieren werden. Gelangen diese tatsächlich zu der Bewertung, dass einzelne Regelungen gegen die Vorgaben der DS-GVO verstoßen, dürfen die Behörden diese Vorschriften nicht anwenden. In diesem Fall sind sie gehalten, Unternehmen und Verbraucher hiervon zu informieren.

Der voraussichtliche weitere Fahrplan für die Reform (Stand 28.03.2017):

  • 26.04.2017: Abschließende Behandlung im federführenden Innenausschuss
  • 27.04.2017: 2. und 3. Lesung im Bundestag
  • 12.05.2017: 2. Beratung im Bundesrat
Wichtige Materialien zur Datenschutzreform

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Weiterführende Literatur
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der neuen Schriftenreihe DatenDebatten, in dem es um die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung geht.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht