OVG Berlin-Brandenburg: Ansammlungsverbot wegen Corona-Virus verhältnismäßig
Antragsteller: Recht auf Freizügigkeit verletzt
Im Wortlaut: Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg) |
§ 1 Absatz 1 Veranstaltungen (1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum (§ 11) sowie das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften bleiben davon unberührt. […] § 11 Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum (1) Jeder wird angehalten die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. (2) Das Betreten öffentlicher Orte wird bis zum 5. April 2020 (24 Uhr) untersagt. Öffentliche Orte im Sinne von Satz 1 sind insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks [...] [Es folgt ein Katalog von Ausnahmen] - Zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg |
OVG Berlin-Brandenburg: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung rechtmäßig
- Maßnahmen erforderlich, geeignet und angemessen: Vor allem die Erfahrungen mit dem neuen Virus, die auch andere Länder gemacht hatten, legen dem Senat zufolge nahe, dass die Schutzmaßnahmen des Landesgesetzgebers geeignet, erforderlich und angemessen sind, zumal die WHO den Ausbruch als Pandemie eingestuft hatte.
- Ermessensspielraum nicht überschritten: Vor diesem Hintergrund habe der Verordnungsgeber auch den vom Gesetzgeber eingeräumten Einschätzungsspielraum nicht überschritten. Insbesondere gehen die Maßnahmen nicht über die Regelungen hinaus, die die Bundeskanzlerin am 22.3.2020 mit den Regierungschefs der Bundesländer vereinbart hatte.
Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.3.2020 zum Beschluss vom selben Tag – OVG 11 S 12.20
Versammlungsrecht in der PraxisMatthias Hettich liefert eine systematische Gesamtdarstellung des Versammlungsrechts einschließlich seiner verfassungsrechtlichen und verwaltungsprozessualen Bezüge.
Der Autor Matthias Hettich ist seit mehr als 20 Jahren in der sächsischen und baden-württembergischen Justiz tätig. Als langjähriger Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist er für Versammlungsrecht, Polizeirecht und Kommunalrecht zuständig. Nebenberuflich ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. |
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Übersicht | 26.03.2020 |
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Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht