OVG Lüneburg setzt „2-G-Regel“ im Einzelhandel für Niedersachsen vorläufig außer Vollzug
OVG Lüneburg: Die „2-G-Regel“ im Einzelhandel ist kein wesentlicher Baustein der Strategie zur Pandemiebekämpfung in Niedersachsen
- eine kürzere Verweildauer der Kunden,
- eine geringere Kundendichte,
- eine geringere Anzahl unmittelbarer Personenkontakte (Face-to-Face),
- geringere körperliche Aktivitäten
- und durch eine bessere Durchsetzung von Hygienekonzepten
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Erhebliche Senkung des Infektionsrisikos durch FFP2-Masken möglich
Darüber hinaus könnten die Kunden auch im Einzelhandel dazu verpflichtet werden, FFP2-Masken zu tragen. Dies würde nach Meinung des Senats nach neueren Erkenntnissen das Infektionsrisiko so weit absenken, dass es fast zu vernachlässigen wäre – vorausgesetzt, dass die Masken richtig benutzt werden.
Geringe Wirkung der „2-G-Regel“ bei mildem Infektionsgeschehen
Demgegenüber ordnet die angegriffene Corona-VO die „2-G-Regel“ schon ab Warnstufe 1 an, die bei einem milden Infektionsgeschehen gelten soll – und dies, obwohl sogar der Verordnungsgeber das Infektionsrisiko bei der derzeit geltenden Warnstufe 2 noch als beherrschbar ansieht, so das OVG Lüneburg. Insgesamt, so das OVG weiter, leistet die „2-Regel“ zur Reduzierung des Infektionsgeschehens im Einzelhandel bei der aktuellen Infektionslage nur einen sehr geringen Beitrag.
Erhebliche Grundrechtseingriffe für Kunden und Betriebsinhaber
- ein beherrschbares Infektionsgeschehen,
- eine geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme
- und die erhebliche Grundrechtseingriffe im Einzelhandel gekennzeichnet ist,
Keine andere Sichtweise durch Omikron-Variante
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Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
- Gartenmarktgüter,
- Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels
- und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten
Abschließend sah der 13. Senat des OVG Lüneburg in der „2-G-Regel“ im Einzelhandel keinen wesentlichen Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung von Niedersachsen. Etwas anderes ergibt sich nach Meinung des Gerichts auch nicht aus der eher politisch motivierten Festlegung in der Besprechung der Bund/Länder Kommission vom 02.12.2021.
Was die anderen Gerichte sagen
Eilanträge gegen 2-G-Regelung im Einzelhandel überwiegend erfolglos | |
Nachdem das OVG Lüneburg die 2-G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug setzte, hielten vergleichbare Regelungen vor dem OVG Münster, dem OVG Berlin-Brandenurg, dem VG Berlin und dem VG Hamburg stand. Bereits zuvor hatte das OVG Schleswig-Holstein die in diesem Bundesland geltende 2-G-Zugangsbeschränkung für den Einzelhandel bestätigt. Demgegenüber wendeten der BayVGH und das VG Regensburg die 2-G-Regel bei einem Bekleidungs- bzw. bei einem Textilgeschäft nicht an. mehr … |
Das Buch zum PinG-Podcast Corona im RechtsstaatWer hätte sich vor Corona vorstellen können, es schon bald mit Grundrechtseingriffen zu tun zu bekommen, die es zumindest im Westen Deutschlands so seit 1949 nicht gab? Oder wie schnell sich das gesamte gesellschaftliche Leben herunterfahren lässt? Zu schnell? Bleiben in der Krise Bürgerrechte und der Rechtsstaat auf der Strecke? Im Gespräch mit Prof. Niko Härting: Den Verlauf der gesellschaftlichen Diskussion im ersten Pandemiejahr zeichnet dieses Buch eindrucksvoll nach. Im Austausch zwischen Niko Härting und seinen prominenten Gesprächspartnern entsteht ein vielstimmiges Kaleidoskop zu so vielseitigen wie grundlegenden Fragen einer beispiellosen Krisenlage:
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Corona hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber und die Behörden existenzielle Bürgerrechte eingeschränkt haben. Dies führte zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Mittlerweile hat auch das BVerfG erste Sachentscheidungen zur „Bundesnotbremse“ getroffen. Ebenso können Sie eine Auswahl von Entscheidungen der Instanzgerichte, über die wir berichtet haben, unserer laufend aktualisierten Zusammenstellung entnehmen. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht